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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
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Publiziert: 04.12.2006 06:02

BFI-Botschaft mit Leistungsauftrag für ETH-Bereich
Bund gibt Geld und macht Vorgaben

Was die ETH Zürich an finanziellen Mitteln vom Bund erwarten kann, ist festgelegt in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2008 – 2011 (kurz: BFI-Botschaft). Dieses zentrale Steuerungs- und Planungsinstrument bundesrätlicher Politik formuliert anderseits Erwartungen an den ETH-Bereich in Form eines Leistungsauftrages.

Roman Klingler

Mit der BFI-Botschaft 2008 – 2011 präsentiert der Bundesrat nunmehr zum dritten Mal eine Gesamtschau, in welcher Höhe und mit welchem Wachstum der als prioritär erachtete Politikbereich Bildung, Forschung und Innovation durch den Bund zu finanzieren sei. Dabei gehen die Meinungen in Bezug auf den finanziellen Handlungsspielraum wie schon bei der vorangegangenen Vier-Jahres-Planung (2004 – 2007) zwischen den verschiedenen Akteuren auseinander.

Der Bundesrat ging mit dem Vorschlag einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 4.5 Prozent in die Vernehmlassung. Zu wenig, tönte es aus (fast) allen politischen Lagern. Verschiedene Vorstösse forderten eine Erhöhung der jährlichen Wachstumsraten um bis zu 10 Prozent. Schliesslich korrigierte der Bundesrat im Oktober seinen Vorschlag nach oben und legte der BFI-Botschaft ein jährliches Wachstum von 6 Prozent zugrunde. Das Geschäft wird voraussichtlich im Januar 2007 nochmals den Bundesrat beschäftigen, bevor es dann ins Parlament kommt. Dies ist frühestens in der März-Session möglich.

Die BFI-Botschaft umfasst alle nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen, Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung, Innovation und Transfer des Wissens in Gesellschaft und Wirtschaft. Konkret geht es um 21,2 Mrd. Franken, die in den Jahren 2008 bis 2011 vom Bund in die genannten Bereiche fliessen sollen. Und zwar jedes Jahr 6 Prozent mehr. Indes, nicht alle Bereiche wachsen gleich stark: Während z.B. Berufsbildung und Fachhochschulen gemäss BFI-Botschaft jährlich um 8.7 bzw. 7.9 Prozent zulegen, schlägt der ETH-Bereich mit einer Rate von 3.6 Prozent zu Buche. Total sind 8.17 Mrd. Franken für den ETH-Bereich reserviert, was rund 38 Prozent aller zur Verfügung stehenden Mittel des BFI-Etats entspricht.

Welche Rolle für die ETH Zürich?

Seit dem Jahr 2000 führt der Bundesrat den ETH-Bereich mittels Leistungsauftrag und Globalbudget. Gemäss Artikel 33 des ETH-Gesetzes bestimmt der Leistungsauftrag die Schwerpunkte und die Ziele des ETH-Bereichs in Lehre, Forschung und Dienstleistung. Für die Umsetzung des Leistungsauftrags des Bundesrates schliesst der ETH-Rat Zielvereinbarungen ab mit den beiden ETHs Zürich und Lausanne sowie den vier Forschungsanstalten (PSI, WSL, Eawag und Empa) und teilt die Bundesmittel zu.


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Der Leistungsauftrag, wie er in der BFI-Botschaft formuliert ist, hat demnach eine eminent wichtige Bedeutung für alle sechs Partnerinstitutionen des ETH-Bereichs. Er ist nicht nur Basis für die Zielvereinbarungen zwischen ETH-Rat und ETH-Institution, sondern sagt auch viel aus über die Rolle, die den einzelnen Institutionen zukommt. Wer z.B. bei einem nationalen Forschungsprojekt die Führungsrolle einnimmt, hat auch bei den Drittmitteln die Nase vorn, denn unter dem Strich werden diese zu 100 Prozent beim so genannten „Leading House“ ausgewiesen. Während sich die (externe) politische Diskussion bisher vor allem um das Wieviel drehte, hat sich ETH-intern eine Debatte zum Leistungsauftrag entfaltet, die das Selbstverständnis der ETH Zürich im Verbund mit den andern Institutionen des ETH-Bereichs berührt und nach gewissen Korrekturen ruft im Entwurf zur BFI-Botschaft. Dabei geht es vorab um drei Fragestellungen:

1) Wie kann sichergestellt werden, dass bei nationalen Grossprojekten die Federführung dort angesiedelt wird, wo auch wissenschaftlich die grösste Kompetenz liegt? 2) Wie kann - wie in der Vergangenheit – sichergestellt werden, dass der ETH-Rat seine Aufgaben als strategisches Steuerungsorgan wahrnimmt? 3) Wie kann sichergestellt werden, dass die Hochschulen des Bundes auch künftig über eine solide Grundfinanzierung verfügen, die auch High-Risk-Forschung ermöglicht?


Einige Schlüsselbegriffe in der BFI-Botschaft

ETH-Bereich: Dazu gehören die beiden Eidg. Technischen Hochschulen in Zürich (ETH Zürich) und in Lausanne (EPFL) sowie die vier Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI), Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und die Eidg. Forschungsanstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag).

ETH-Gesetz: Das (total) revidierte ETH-Gesetz von 1991 führte den ETH-Bereich mit seinen sechs Institutionen ein sowie den ETH-Rat als Strategie- und Aufsichtsorgan. Die Teilrevision von 2000 bescherte der ETH Zürich (wie auch den andern Institutionen innerhalb des Bereichs) Globalbudgets und mehr Autonomie. Zudem wurde der Leistungsauftrag gesetzlich verankert.

Erstmittel: „Der ETH-Rat stellt den Institutionen eine stabile Sockelfinanzierung zur Verfügung, die durch leistungsbezogene Mittel ergänzt werden. Für die strategische Entwicklung des Bereichs vergibt der ETH-Rat kompetitiv Mittel an eine Institution des Bereichs als Leading-House in Analogie zum Modell der Kompetenzzentren“, so steht es im Leistungsauftrag zur BFI-Botschaft.

Zweitmittel: Gemäss Entwurf zur BFI-Botschaft umfassen diese die kompetitive Forschungsförderung, namentlich durch die Förderagentur für Innovation (KTI) für angewandte Forschung sowie den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) für Grundlagenforschung.

Drittmittel: „Der ETH-Rat schafft Anreize für die kompetitiv erworbenen Mittel aus der öffentlichen Forschungsförderung und des Anteils privater Mittel (Drittmittel).“






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