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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
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Publiziert: 08.11.2002 06:00

Gegner fordern vom BUWAL erneute Ablehnung des Gesuchs
Neuer Anlauf gegen Gentech-Weizen

(fw) Der ETH-Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau bleibt ein umstrittenes Thema. Die Arbeitsgruppe «Lindau gegen Gentech-Weizen» hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) am 28. Oktober in einem Brief aufgefordert, das entsprechende Gesuch des Instituts für Pflanzenwissenschaften erneut abzulehnen. Eine nochmalige Beurteilung des Versuchs durch das Bundesamt wurde nötig, weil das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Rekursinstanz einen ersten negativen Entscheid des BUWAL als juristisch nicht haltbar zurückgewiesen hat. (1)

"ETH würde glaubwürdiger"

Die Gegner des Versuchs bringen in ihrem Brief drei Argumente vor: die Unbedenklichkeit des Antibiotika-Resitenzgens, das in den Pflanzen eingebaut wird, sei erstens nicht erwiesen. Der Freisetzungsversuch schmälere zweitens das Vertrauen der Konsumenten in die einheimischen Lebensmittel. Er stehe angesichts der Diskussion um ein Moratorium für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen auch quer in der politischen Landschaft. Drittens stelle der Versuch der ETH als Forschungsinstitution ein schlechtes Zeugnis aus, da der Einbau von Antibiotika-Resistenzgenen eine veraltete Technologie sei. Nach Ansicht der Gegner würde die ETH mit einem Verzicht auf den Versuch an Glaubwürdigkeit gewinnen.


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Alt bekannte Argumente

Für den Leiter des geplanten Versuchs, Christof Sautter, sind dies alt bekannte Argumente. «Wäre der Einbau des Antibiotika-Gens wirklich so gefährlich, hätte dies die EU schon vor Jahren verboten.» Auch der Hinweis auf die Moratoriumsdebatte vermag Sautter nicht zu überzeugen. Bei allen Moratoriumsvorschlägen werde die Forschung nämlich explizit ausgeklammert. Sautter weist darauf hin, dass sich das Experiment, sobald es bewilligt wird, von einer Begleitgruppe überwacht wird, in der auch die Gegner vertreten sind.

Das UVEK, so erklärt Sautter, habe in Kenntnis der nun erneut vorgebrachten Argumente den ersten Entscheid des BUWAL zurückgewiesen. Es sei nicht verständlich, warum nun diese Argumente erneut vorgebracht würden. «Zu einer Demokratie», so Sautter, «gehört nicht nur, dass man Minderheiten Gehör schenkt und ihre Einwände berücksichtigt, sondern auch, dass diese Minderheiten Mehrheitsentscheide irgendwann akzeptieren.» Sautter rechnet damit, dass das BUWAL den Versuch diesmal bewilligen wird, da das Gesuch ja nicht grundsätzlich neu beurteilt werden muss. Vielmehr muss das Bundesamt auf Grund der Vorgaben des UVEK noch einmal über das Gesuch befinden. Falls der zweite Entscheid neue Tatsachen berücksichtigt, kann dagegen wiederum Beschwerde beim UVEK erhoben werden.


Fussnoten:
(1) Vergleiche dazu ETH-Life-Bericht «Leuenberger stützt ETH Beschwerde»: www.ethlife.ethz.ch/articles/sautterBuwal3.html



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