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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Campus Life
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Publiziert: 02.02.2006 06:00

Übergangsbestimmung erlassen
Alte Abschlüsse mit Masterstatus

(cm) Alte Lizentiats- und Diplomabschlüsse sind gleichwertig den neuen Mastertiteln. Das gab gestern Mittwoch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) bekannt (1). Um die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen, die vor dem Inkrafttreten der Bologna-Reform studierten, nicht zu diskriminieren, hat die SUK eine Übergangsbestimmung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Masterabschluss erlassen.

Die Ergänzung der Bologna-Richtlinien hat folgenden Wortlaut:

auflistungszeichen 1. Lizentiate und Diplome sind einem Masterabschluss gleichwertig. Die Gleichwertigkeit wird auf Gesuch hin von der Universität bescheinigt, die das Lizentiat oder Diplom ausgestellt hat.
auflistungszeichen 2. Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms sind berechtigt, anstelle des bisherigen Titels den Mastertitel zu führen.

In ihrem Kommentar weist die SUK darauf hin, dass der Zweck der neuen Bestimmungen eine Harmonisierung des Übergangs vom alten zum neuen Studienmodell sei. Zusätzlichen Anforderungen wie etwa Bestimmungen über die Zulassung zum Doktorat, die einen bestimmten Notendurchschnitt voraussetzen, dürfen nur gestellt werden, wenn sie sowohl für Masterabsolventen als auch für Linzentiaten und Diplomanden gelten.


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Die SUK schreibt weiter, dass die kantonalen Universitäten und die ETH zu verpflichten sind, die Gleichwertigkeit der Abschlüsse auf Gesuch einer Studentin oder eines Studenten hin zu bescheinigen. Auf die englisch formulierten fachlichen Präzisierungen des Titels sei dabei jedoch zu verzichten, da die alten Studiengänge zwar von gleichem Niveau, jedoch inhaltlich oft nicht deckungsgleich mit den neuen sind.

Um sich jedoch einfach nur Master zu nennen, ist für die Inhaber eines Lizentiats oder Diploms keine Bescheinigung der Universität nötig. Der neue und alte Titel dürfen jedoch nur alternativ, nicht aber kumulativ getragen werden.

Die neuen Richtlinien wurden von der SUK am 1. Dezember 2005 beschlossen und sind seit gestern Mittwoch, 1. Februar 2006, in Kraft. ETH-Absolventen mit alten Titeln können sich für Auskünftte via E-Mail an das Rektorat wenden: kanzlei@rektorat.ethz.ch


Fussnoten:
(1) Schweizerischer Universitätskonferenz: www.cus.ch



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