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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Campus Life
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Publiziert: 27.07.2006 06:00

Keine speziellen Kamerainstallationen geplant
Videoüberwachung neu geregelt

(cm) Letzte Woche berichteten verschiedene Medien über Überwachungskameras an der ETH Zürich. Dabei wurde suggeriert, dass bis zu 50 neue Geräte installiert würden. Doch neu sind nicht irgendwelche Überwachungskameras, sondern die Regelung des Einsatzes derselben, erklärt Bernhard Pellascio von der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) (1).

Nachdem sich im Jahr 2005 die Zahl der Diebstähle und Sachbeschädigungen im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hatte und der Trend auch für dieses Jahr eine Zunahme verspricht, ersuchte die Abteilung SGU den ETH-Rechtsdienst, die Rechmässigkeit des Einsatzes von Überwachungskameras zu überprüfen. Dies führte schliesslich zu einer Präsidialverfügung. Diese ist am 1. Juni dieses Jahres in Kraft getreten und regelt die Kamera- und Videoüberwachung von Örtlichkeiten der ETH Zürich.

„Die neue Regelung kann verglichen werden mit der Benutzungsordnung für Telematik (BOT) an der ETH Zürich (2), einfach für den Bereich der Videoüberwachung“, erläutert Pellascio. Die Präsidialverfügung ergänzt das Datenschutzgesetz des Bundes spezifisch für die ETH. So müssen beispielsweise Aufnahmen nach 24 Stunden gelöscht werden.

Grundsätzlich sei die Kameraüberwachung eine verbreitete Methode, um in komplexen Gebäuden mit grosser Personenbelegung die Sicherheit zu unterstützen. Dies kann auch im Fall von Evakuierungen und anderen Ereignissen genutzt werden.

Die ETH sieht gemäss Bernhard Pellascio im Moment nicht vor, die Kameraüberwachung auszubauen, sondern nur vereinzelt zu ergänzen. „Der beste Schutz ist immer noch, wenn man Portemonnaies oder Laptops, die am häufigsten gestohlenen Gegenstände, sicher wegschliesst.“


Mit solchen Schildern wird an der ETH auf Videokameraüberwachung hingewiesen. gross


Fussnoten:
(1) Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt: www.immobilien.ethz.ch/sgu/
(2) Benutzungsordnung für Telematik an der ETH Zürich (BOT): www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/203.21_BOTfinal-2005.pdf



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