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Rubrik: Forum
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Publiziert: 07.02.2003 06:00

Ein Fall von Forschungsbehinderung
Richtigstellungen C. Sautter

Von Christof Sautter

Lieber Cesare,

vielen Dank für Deine aufmerksame Lektüre der ETH-Life News über das Info-Lunch zum Feldversuch. Leider konnte ich den Artikel erst am Nachmittag lesen, weil ich den ganzen Vormittag Unterricht hatte. Ich kann Dich beruhigen: was Du bemängelt hast, habe ich nicht so gesagt, und etliches andere, was in dem Artikel steht, habe ich auch nicht so gesagt. Hier die Richtigstellungen:

(1) Stinkbrand verursacht gegenwärtig in Europa keine nennenswerten Verluste, weil die Saatgutbeizung mit chemischen Fungiziden den Stinkbrand und andere Pilzkrankheiten sehr erfolgreich bekämpft. Selbst der biologische Landbau, der keine künstlichen Chemikalien verwenden will, kann den Stinkbrand bisher ordentlich unter Kontrolle halten. Nur wenn man den Stinkbrand nicht bekämpft und immer wieder seine eigene Ernte als Saatgut einsetzt, kann es zu Verlusten bis zur Hälfte der Ernte kommen.

(2) Die regelmässigen Sporenfunde in den Weizenproben aus Deutschland lassen deshalb auch nicht darauf schliessen, dass der Weizen grundsätzlich infiziert werde, sondern nur dass der Stinkbrand als latente Bedrohung vorhanden ist.

(3) Wir haben das Gen nicht selbst aus dem Virus isoliert, sondern von einer amerikanischen Gruppe als cDNA erhalten (J. Bruenn, State University New York at Buffalo, USA). Wir wollen uns nicht mit fremden Federn schmücken.

(4) Unsere Weizenlinien enthalten nur Fragmente der Antibiotika-Resistenz, die in der Pflanze nicht aktiv sind. Antibiotika-Resistenzgene kommen übrigens in genetisch veränderten Nahrungspflanzen vor, die in der Schweiz als Futter und Lebensmittel zugelassen sind.

(5) Im Oktober 1999 habe ich den ersten Antrag gestellt. Das BUWAL hat damals den Antrag nicht eigentlich abgelehnt, sondern gar nicht zur Bearbeitung akzeptiert, weil ich nicht Antragsteller sein durfte. Das Institut sollte den Versuch beantragen.

(6) Im November 2000 hat das Institut beantragt. Dann versuchte das BUWAL im Dezember 2000, uns das Gesuch auszureden. Die ETH und der Nationalfonds haben aber auf einer Bearbeitung bestanden.

(7) Die „dritte Abfuhr“ im November 2001 war die formelle Ablehnung des Gesuchs.

(8) Jetzt hat eine Bauernfamilie (nicht zwei) mithilfe von Greenpeace, IP-Siusse und der Vereinigung „Lindau gegen Gentech-Weizen“ rekurriert.

(9) Die Versuchsfläche wird nicht von einem einzigen Zelt bedeckt, sondern die vielen einzelnen Parzellen werden während der Blüte des Weizens jeweils von vielen kleinen Zelten abgedeckt.

beste Grüsse

Christof Sautter





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