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Rubrik: Forum
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Publiziert: 08.11.2002 06:00

Neuer Anlauf gegen Gentech-Weizen
Offener Brief ans BUWAL

Von Dominik Brühwiler

Geschätzte 'ETH-Life' Redaktion

herzlichen Dank für die Wiederaunahme des Themas. Allerdings muss ich feststellen, dass Sie die ans BUWAL gerichteten Argumente 1 und 3 verdreht resp. verkürzt darstellen, so dass bei der Leserschaft leicht ein falscher Eindruck entstehen kann. Eine weitere Fehlinformation hat sich eingeschlichen: unsere Gruppe ist eingeladen, den Freisetzungsversuch, falls er stattfindet, zu begleiten. Ob sie die Einladung annimmt, ist noch offen.

Wir würden es begrüssen, wenn der offene Brief für die Leserschaft zugänglich gemacht würde.

für die Gruppe 'Lindau gegen Gentech-Weizen' Dominik Brühwiler

Wortlaut des Offenen Briefs der Gruppe 'Lindau gegen Gentech-Weizen':

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Bekanntwerden des Gesuchs um Freisetzung gentechnisch veränderten Weizens in der Gemeinde Lindau hat letztes Jahr ein grosses Echo ausgelöst. Die über 700 Unterschriften aus der Region - davon über 500 aus der Gemeinde Lindau -, die wir Ihnen als Petition mit der Aufforderung zur Ablehnung des Gesuchs eingereicht haben, zeugen von einer grossen, lokalen Betroffenheit. Wir haben uns über die Ablehnung des Gesuchs durch das BUWAL gefreut und sind nun in Sorge, nachdem das UVEK diese Ablehnung entkräftet und Sie zur neuerlichen Beurteilung des Gesuchs verpflichtet hat.

Wir bitten Sie, das Gesuch nochmals abzulehnen.

In Ergänzung zu den Motiven, die schon für die erste Ablehnung ausschlaggebend waren, sind drei Punkte, drei Gefährdungen zu nennen, die in der Zwischenzeit deutlicher geworden, resp. neu dazugekommen sind. Diese haben Gewicht in der Anwendung des aktuell gültigen Artikels 120 der Bundesverfassung, wo verlangt wird, dass der Bund der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung trage.

1. Das Antibiotika-Resistenzgen

Mit dem Verbot von Antibiotika-Resistenzgenen hat der Nationalrat bestätigt, dass eine Freisetzung als Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt wahrgenommen wird. Mit der ausgehandelten Uebergangsregelung bis 2008 interpretiert der NR den in der Bundesverfassung verankerten Sicherheitsgedanken unter paradoxer Anwendung des Zeitfaktors, denn was in fünf Jahren nicht mehr erlaubt sein soll, ist in seiner Wirkung heute nicht weniger risikobehaftet; eigentlich wird erwartet, dass solche Gefährdungen solange hinausgeschoben werden, bis deren Unbedenklichkeit feststeht.

2. Die schweizerische Agrarwirtschaft

Die schweizerische Lebensmittelindustrie nimmt den Willen der KonsumentINNEN ernst und bekräftigt das Bestreben nach einem Produktesortiment, frei von gentechnisch veränderten Organismen [GVO]. Der Freisetzungsversuch zum jetzigen Zeitpunkt schmälert das Vertrauen der KosumentINNEN in die einheimischen Lebensmittelprodukte. Die Agrarwirtschaft, vertreten durch den Bauernverband, bekennt sich gegen GVO in ihren Produktionsprozessen und ist daran, mit einem Label den bisherigen freiwilligen Verzicht auf GVO sicherzustellen und zu garantieren. Die Festsetzung eines Moratoriums wird politisch weiterverfolgt.

3. Der Forschungsplatz Schweiz

Im Bewilligungsgesuch selbst wird eingeräumt, dass der Einsatz des Antibiotika-Resistenzgens als veraltet gilt. Wenn nun nicht nur unerwünschte (siehe Punkt 1), sondern auch veraltete Technologie in einem Projekt durchgezogen wird, stellen sich Fragen zur Projektkultur. Wie geht ein Projekt mit dynamischen Gegebenheiten um, wie steht es mit der Flexibliltät? – Wer kennt nicht die unangenehme Situation, wo ein Weg in die falsche Richtung zurückgelegt wurde. Natürlich braucht es eine Portion Frustrationstoleranz, Bereitschaft, den Weg zu korrigieren, die Grösse, allenfalls einen Schritt zurück zu gehen. Diese Flexibilität, die heute allen im ungeschützten wirtschaftlichen Klima abverlangt wird, kann die nicht auch ETH-Projekten zugetraut werden? – Die bisher gewonnenen Erkenntnisse im Projekt sind nicht verloren und können bei einer Neuausrichtung gewinnbringend eingesetzt werden. Eine Neuausrichtung dieses Projektes mit dem Niedergang des Forschungsplatzes Schweiz zu apostrophieren tönt kläglich. Stellen Sie sich vor, die ETH verzichte auf die Freisetzung. Wäre das nicht, mit dem Gewinn an Glaubwürdigkeit, eine enorme Stärkung des Forschungsplatzes? Und stellen Sie sich vor, die ETH zieht das “Ding” durch. Wie kommt die Forscherturm-Mentalität an? - Was strahlt sie aus? – Ein Verzicht wäre gewinnbringend, die Ablehnung verhindert Schaden.

In der Gemeinde Lindau konnten immer nur einzelne Stimmen aus ETH-nahen Kreisen wahrgenommen werden, die sich für den Freisetzungsversuch einsetzten. Die Haltung des Gemeinderates, der bisher nichts gegen den Freisetzungsveruch unternommen hat, ignoriert die in der Petition geäusserte ablehnende Haltung der Bevölkerung in der Gemeinde gegenüber dem Freisetzungsversuch.

In Erwartung der neuerlichen Ablehnung des Gesuchs

Arbeitsgruppe “Lindau gegen Gentech-Weizen”





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