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Publiziert: 20.06.2003 06:00

Uvek heisst Beschwerde gut
Uvek heisst Beschwerde gut

Von Kurt Schweizer

Einmal mehr wird im ETH Life ein Artikel zum Freisetzungsversuch publiziert, der sich nicht an die Tatsachen hält. Offensichtlich glaubt die Redaktion, die Studierenden seien nicht in der Lage sich selbst ein Bild zu machen. Anders kann ich die tendenziöse Berichterstattung zu diesem Thema nicht interpretieren.

Es stimmt nicht, dass die ETH immer noch im Besitz einer Bewilligung für den Freisetzungsversuch ist. Erstens hat das Bundesgericht entschieden, dass den Betroffenen das rechtliche Gehör verweigert worden ist, es ist also irrelevant ob gegen die Bewilligung Rechtsmittel eingelegt wurden oder nicht, zweitens haben die Anwälte der ETH selbst verlangt, dass die Verfügung des BUWAL, welche das Gesuch bewilligt, aufzuheben sei. Damit hat die ETH von sich aus auf die Bewilligung verzichtet, statt dessen hat sie verlangt, dass ein neues Verfahren mit verkürzten Fristen durchzuführen sei. Das UVEK hat am 13. Juni entschieden, die bestehenden Verfügungen aufzuheben und das BUWAL angewiesen, ein neues Verfahren durchzuführen. Die Verkürzung der Fristen wurde abgelehnt. Gegen diesen UVEK Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden.

Es ist erstaunlich, dass trotz des grossen Anwaltsbüros, das die ETH in dieser Sache vertritt und das den Steuerzahler vermutlich viel Geld kostet, solche Fehlinformationen ins ETH Life geraten.

Die ETH würde sich viel Aufwand ersparen, wenn sie endlich auf diesen unnötigen Freisetzungsversuch verzichten würde. Sie erweist sich einmal mehr als schlechte Nachbarin, wenn sie aus "forschungspolitischen" Gründen auf einem Experiment beharrt und keine Rücksicht auf die öffentliche Meinung nimmt.

Eines ist sicher, der Widerstand in Lindau gegen diesen Versuch ist ungebrochen und es gibt noch viele Möglichkeiten, zu verhindern, dass transgene Organismen in unserem Lebensraum freigesetzt werden.





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