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Publiziert: 29.08.2005 06:00

Unwetter-Katastrophe wäre vermeidbar
Zu nahe am Wasser gebaut

Von Kurt Signer

Natürliche Flüsse, Bäche und Gewässer haben ihre Geschichte. Sie zeichnen mit ihrem Verlauf und ihrer Ausdehnung die Ereignisse von tausenden von Jahren auf. Wenn der Mensch den Verlauf der Gewässer verändert, dann löscht er deren Gedächtnis aus. Die „Kultivierung“ eines Flusses oder Sees missachtet und vernichtet die Dokumentationen vergangener Ereignisse, die diese Gewässer geschrieben haben. Das geht einige Zeit gut, bis die Natur wieder eine Wassermasse schickt, die die Meteorologen in den vergangenen 50 oder 100 Jahren nicht aufgezeichnet haben.

Die Schäden an Menschenleben und Gütern infolge dieser Missachtung der Zeichen der Natur sind beträchtlich. Alte Überschwemmungsgebiete sind meist klar aus der Landschaft abzulesen. Die Gründe für die Veränderung natürlicher Wasserläufe sind meist die Schaffung von neuem Bauland, Kulturland oder von anderen Nutzungsflächen für den Menschen. Bauten in den natürlichen Hochwasserzonen von Flüssen und Bächen, die Versiegelung grosser Landflächen und der Kahlschlag der Wälder sind Umweltsünden. Gemeinden, die Gefahrenzonen für Bauzwecke frei geben, handeln fahrlässig. Planer, die ohne nähere Abklärungen Bauland einzonen, das einer Gefährdung durch Hochwasser, Lawinen und Erdrutsche ausgesetzt ist, machen sich strafbar.

Fahrlässig ist auch die Planung von Strassen und Autobahnen, die bekannte Hochwasserstände missachtet. Die Walliser Autobahn A9 wurde unter der Überschwemmungslinie der Rhone gebaut. Trotz Bedenken der EPFL wurde sie gebaut. Die kurz nach der Erstellung erfolgten Überflutungen der Autobahn im Unterwallis mit hohen Instandsetzungskosten und monatelanger Sperrung waren die Folge. Die Sperrung des Autobahntunnels in der Stadt Luzern gehört ebenfalls in dieses Kapitel. Unsorgfältige Planung und Vorbereitung der Grundlagen, fehlende Flexibilität und falsch verstandene Sparsamkeit sind die Ursachen.

Die Geologen, die Landestopographie und die Vermessungstechniker besitzen heute gute dreidimensionale Simulationen, um Hochwassergefahren im Zeitablauf zu simulieren und Gefahrenkarten zu erstellen. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Planungsträger in der Schweiz zur Erstellung solcher Gefahrenkarten. Eine large Kontrolle des Justizdepartements im Bereich Raumplanung toleriert seit Jahren das Fehlen dieser Grundlagen. Die Erwärmung der Erdatmosphäre und andere Alibis werden gefunden, um von den Unterlassungen der zuständigen Stellen und Gremien und der vergessenen aufmerksamen Beobachtung und Auslegung der Natur abzulenken. Nun schon seit Jahren auftretende Überschwemmungen werden jedes Mal neu als schicksalhaftes Jahrhunderthochwasser dargestellt. Es läge an den betroffenen Hochschulinstituten, hier aufklärend und helfend zu wirken.





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