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Publiziert: 30.09.2003 06:00

Nutzen statt Besitzen
Nutzen statt besitzen

Von Thomas Jung

Kurzes Feedback zur juristischen Bedeutung des Begriffes 'Besitzen', wie er im Sachenrecht verwendet wird: Einen Gegenstand besitzen heisst über ihn verfügen zu können, ohne zwingend Eigentümer zu sein zu müssen. Allenfalls kann die Nutzung des Gegenstandes durch den Eigentümer eingeschränkt werden. Die Begriffe Bestz und Eigentum sind im Sachenrecht an verschiedenen Stellen geregelt: Art. 641 ff. ZGB und Art. 919 ff. ZGB. Die Unterscheidung von Eigentum und Besitz hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.





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