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Erneuter Freispruch Erneuter Freispruch |
Von Thomas Stricker Zu dem entsprechenden Artikel möchte ich klarstellen, dass die vor Bezirksgericht gesprochene Genugtuung wegen dem Berufungsverfahren neu beurteilt wird. Im mündlich eröffneten Urteil hat das Obergericht zwei Anträge des Staatsanwaltes zur Überwälzung der Prozesskosten auf den Angeklagten und zur Verweigerung einer Genugtuung klar abgewiesen. Ueber die genauen Summen wird im Rahmen eines Nachverfahrens in Kürze entschieden. Die Schadenersatzforderung hat sich daraus ergeben, dass der bezifferbare, materielle Schaden des drei einhalb Jahre dauernden Wirkens und Lebens unter einer strafrechtlichen Anklage im letzten Jahr sprunghaft angestiegen ist. Das Obergericht hat das Vorliegen eines Menschenrechtsverstosses aufgrund eines übermässig langen Verfahrens bereits zum heutigen Zeitpunkt bejaht. Der Freispruch kann noch vor Bundesgericht angefochten werden. Eine absolute Verjährung tritt erst am 17. Februar 2005 ein. | |
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