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Publiziert: 26.04.2002 16:00

"Survival Guide" hilft weiter
"Survival Guide" hilft weiter

Marie-Louise Bächtold

Fragen? Wenden Sie sich bitte ans Sekretariat

Sehr geehrter Herr Kern

Zu Ihren Gedanken in der Mittwochs-Kolumne sehen sich der Prorektor für Weiterbildung und Doktorat und die Doktoratsadministration zu einer Stellungnahme veranlasst.

Sie engagieren sich erfreulicherweise neben Ihrer anspruchsvollen Dissertation auch im AVETH. Es ist daher erstaunlich, dass Sie den vom AVETH herausgegebenen "Survival Guide" nicht erwähnen, wo alle die von Ihnen angesprochenen Themen rund um das Doktorat behandelt werden: Betreuung, Hilfeleistung bei Problemen, Forschungsplan.

Eine Dissertation soll letztendlich Zeugnis über selbständige wissenschaftliche Tätigkeit ablegen. Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen. Probleme und Krisensituationen sind wohl allen Doktorierenden bekannt. Diese zu bewältigen kann durchaus auch als Chance für die spätere Laufbahn gewertet werden. Wir möchten damit Ihre Bemerkungen in keiner Weise in Zweifel ziehen, aber die Problem- und Krisenbewältigung endet nicht nach Abschluss der Doktorarbeit! Wichtig erscheint uns, dass ernsthafte Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt werden und entsprechende Unterstützung gesucht wird, sei dies bei der Leiterin, beim Leiter, in der Gruppe, beim Departementsvorsteher/Studiendelegierten, beim Prorektor für Weiterbildung und Doktorat, bei der Doktoratsadministration, beim Ombudsmann, bei der Psychologischen Beratungsstelle. Im Verhältnis zur Anzahl Doktorierenden an der ETH Zürich darf vermerkt werden, dass sich die Zahl der Hilfesuchenden unseres Wissens in Grenzen hält. Ihre Anliegen werden sehr ernst genommen und sie erhalten auch von kompetenter Seite Unterstützung.

Die Betreuung von Doktorierenden ist sicher nicht einfach und wird auch sehr individuell empfunden. Während die Einen die grosse Herausforderung zu Eigeninitiative und Freiheit schätzen, fühlen sich die Anderen völlig allein gelassen oder wieder andere schätzen die intensive Betreuung.

Zum Thema Forschungsplan stellen wir fest, dass diese seit Inkrafttreten der neuen Doktoratsverordnung vom 16.12.00 mehrheitlich zum vorgegebenen Termin eingereicht werden; dafür sorgen auch die Doktoratsausschüsse der Departemente. Bei NF- und TH-Gesuchen müssen die Forschungsvorhaben umschrieben werden, dies sollte auch im Forschungsplan möglich sein. Es liegt im Interesse aller Doktorierenden und Leiterinnen und Leiter, die Forschungsaufgaben in einem Plan zu umreissen, die äusseren, inhaltlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen festzulegen, und den für die Forschungsarbeiten vereinbarten Freiraum aufzuzeigen. Zudem sollten die Doktorierenden, wenn vom Leiter oder der Leiterin nicht ohnehin verlangt, auf eigenes Begehren jährlich einen schriftlichen Bericht über den Fortgang ihrer Arbeit einreichen, damit die Leiter dazu umgehend schriftlich Stellung nehmen (Art. 14.5 der Doktoratsverordnung vom 16.12.00). Damit könnten sicher einige Probleme und Missverständnisse rechtzeitig aus dem Weg geräumt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. R. Amaḍ, Prorektor für Weiterbildung und Doktorat

Doktoratsadministration, M.-L. Bächtold





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