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Rubrik: Frontpage Ehemaliger ETH-Assistenzprofessor vor Obergericht Erneuter Freispruch |
Published: 01.10.2003 06:00 Modified: 02.10.2003 09:53 |
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(rib) Bereits im September 2002 sprach das Bezirksgericht Zürich den ehemaligen ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Dieses Urteil wurde nun vom Obergericht bestätigt. Der Assistenzprofessor für Informatik wollte sich zum Thema Zensur im Internet äussern und platzierte zu diesem Zweck einen Link auf seiner Homepage, der auf eine antirassistische Seite führte. Diese enthielt ihrerseits kommentierte Links auf rassistische und rechtsradikale Seiten, um aufzuzeigen, welche Seiten im Internet zu bekämpfen seien. Wie das Bezirksgericht kam nun auch das Obergericht zum Schluss, dass sich Stricker die illegalen Inhalte nicht zu eigen gemacht habe und daher strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Vielmehr kam das Obergericht zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft mit einem sehr ungeeigneten Fall ein Exempel habe statuieren wollen. Thomas Stricker hat die ETH nach Ablauf seiner Amstzeit als Assistenzprofessor im September 2002 verlassen. Assistenzprofessuren sind an der ETH auf sechs Jahre begrenzt. Abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht endgültig. Stricker fordert 60'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz in der Höhe 200'000 Franken. Das Bezirksgericht sprach Stricker eine Genugtuung von 30'000 Franken zu. Trotz des Freispruches trat das Obergericht nicht auf seine Zivilbegehren ein. Dies wird in einem weiteren Prozess zu beurteilen sein. |