|
Rubrik: News |
Print-Version
|
Bundesrat setzt ETH-Gesetz und Gentechnikgesetz ab Januar 2004 in Kraft Jahresstart mit zwei neuen Gesetzen |
(mib) Der Bundesrat hat gestern an seiner Sitzung beschlossen, das teilrevidierte ETH-Gesetz am 1. Januar 2004 (1) zusammen mit den wichtigsten Ausführungserlassen in Kraft zu setzen (2). Damit soll gewährleistet werden, dass die neue gesetzliche Basis für den ETH-Bereich bereits ab Beginn der kommenden Legislaturperiode 2004-07 Gültigkeit erhält, schreibt das Departement des Innern in einer Medienmitteilung. Die Änderungen des ETH-Gesetzes wurden vom Parlament am 21. März 2003 beschlossen. Hauptziel ist die Stärkung der Autonomie des ETH-Bereichs und seiner Institutionen. Dazu soll neu mit Leistungsaufträgen und einem Globalbudget operiert werden. Als zentraler Ausführungserlass wurde zudem die Verordnung für den ETH-Bereich totalrevidiert. Sie soll zu einem späteren
|
Zeitpunkt mit einer Regelung zur Finanzierung von Schäden ergänzt werden. Weiter werden Anpassungen nötig bei der Ruhegehaltsordnung, der Geschäftsordnung der ETH-Beschwerdekommission, der Forschungsanstalten-Verordnung und der ETHZ-ETHL-Verordnung. Ebenfalls am 1. Januar 2004 soll das neue Gentechnikgesetz in Kraft treten (3). Das Gesetz will den Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen verstärken, teilt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit. Das Gentechnikgesetz wurde ebenfalls am 21. März 2003 vom Parlament verabschiedet (4). Nötig werden Anpassungen in acht Verordnungen, die heute für den Umgang von gentechnisch veränderten Organismen nötig sind. |
|||||||||||||||
Literaturhinweise:
Fussnoten:
Sie können zu diesem Artikel ein Feedback schreiben oder die bisherigen lesen. |