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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 31.01.2001 06:00

Die Schulleitung verabschiedete ihre Stellungnahme zur Teilrevision des ETH-Gesetzes
Mitwirkung auf dem Prüfstand

"Um das Hauptanliegen, nämlich das volle Mitbestimmungsrecht für den Präsidenten nicht zu gefährden, hat sich die Schulleitung dazu entschlossen, den Verlust der Mitwirkung der Stände im ETH-Rat zu akzeptieren", argumentiert Dr. Dieter Wüest vom Präsidialstab. "Der Kommentar zum Vorentwurf negiere alle positiven Auswirkungen der Mitwirkung", ist der Präsident der Hochschulversammlung, Professor Thomas Vogel, überzeugt.

Von Regina Schwendener

Die wesentlichen Punkte der Revision des ETH-Gesetzes betreffen Autonomie, Kompetenzregelung, Personalrecht, Leistungsauftrag und Finanzen, Verwertung von Forschungsergebnissen und die Zusammensetzung des ETH-Rates, wobei die Schulleitung die vorgeschlagene Lösung unterstützt - Einsitz der beiden ETH-Präsidenten sowie eines Vertreters der Forschungsanstalten. Ein in den Ständen zum Teil heftig diskutierter Punkt ist die Mitwirkung der Hochschulangehörigen. Die Schulleitung sieht in der vorgeschlagenen Zusammensetzung des ETH-Rates die Lösung, die allen Beteiligten Vorteile bringe und tragfähig sei.

Verlust der Stände-Mitwirkung akzeptiert

Dieter Wüest meint, dass die Stellungnahme der Schulleitung zum Vorentwurf für das revidierte ETH-Gesetz äusserst positiv ausfällt. "Bereits mit dem Positionspapier, das im letzten Frühling verfasst worden war, brachte sie ihr wichtigstes Anliegen zum Ausdruck: die ETH Zürich will für sich selbst verantwortlich sein und die für die Entwicklung der Schule massgebenden Entscheide im ETH-Rat mitgestalten können." Mit der vorgeschlagenen Einsitznahme der Präsidenten der ETH sowie eines Vertreters der Forschungsanstalten als stimmberechtigte Mitglieder im ETH-Rat sei diese Forderung erfüllt. Hinzu kommt, dass er den Institutionen in mehreren Belangen Kompetenzen zuordnet, die bisher beim ETH-Rat oder sogar beim Bundesrat liegen, hält Wüest fest und kommt auf die Mitwirkungsfrage zu sprechen: "Sehr schwer getan hat sich die Schulleitung mit der Situation, dass die Vertreter der Hochschulversammlungen nicht mehr im ETH-Rat mitwirken sollen."

Einerseits habe sich diese Mitwirkung in der Vergangenheit bewährt und es bestehe kein wichtiger Anlass, sie abzuschaffen. Andererseits ist sich die Schulleitung bewusst, dass die vorgeschlagene Zusammensetzung des ETH-Rates eine sehr fein ausgewogene Balance darstellt, welche durch zwei weitere Vertreter der beiden ETH, auch wenn sie nur beratende Stimme haben, wohl zum Kippen gebracht würde. Um das Hauptanliegen, nämlich das volle Mitbestimmungsrecht für den Präsidenten nicht zu gefährden, hat sich die Schulleitung schliesslich dazu entschlossen, den Verlust der Mitwirkung der Stände im ETH-Rat zu akzeptieren. Die Mitwirkung innerhalb der Schule bleibt aber ein grosses Anliegen. Die Mechanismen müssen den neuen Gegebenheiten angepasst werden, so Dieter Wüest.


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Mitwirkung geopfert

"Der Vorentwurf des neuen ETH-Gesetzes sieht als ETH-Rat ein kleines, kompetentes, handlungsfähiges und vertrauenswürdiges Gremium vor. Es darf als Erfolg der Projektleitung gewertet werden, dass neu die Schulpräsidenten und ein Direktor einer Forschungsanstalt im ETH-Rat mit Stimmrecht Einsitz nehmen sollen. Hingegen wurde diesem Ziel die Mitwirkung geopfert, so dass der ETH-Bereich mit diesem Gesetz in den Vorachtundsechziger-Standard zurückfallen würde", kommentiert Professor Thomas Vogel, Präsident der Hochschulversammlung die Teilrevision des ETH-Gesetzes. Wie weit dieses Opfer notwendig ist, um den genannten Charakter des neuen ETH-Rates nicht zu gefährden, sei eine Ermessensfrage.

Der Kommentar zum Vorentwurf negiere alle positiven Auswirkungen der Mitwirkung. "Er versucht deren angeblichen kleinen Einfluss damit zu beweisen, dass im geltenden Gesetz kein grosser Einfluss vorgesehen war; ein klassischer logischer Zirkelschluss", so der HV-Präsident weiter und er stellt fest, Mitwirkung ist immer mühseliger als Diktat; sie ermöglicht jedoch eine Identifikation der Unterstellten mit den Entscheiden, wirkt präventiv gegen Willkür und dient als Frühwarnsystem für ernsthafte Konflikte.

Schulleitung gegen Ständevertretungen

Die Mitwirkung auf der Stufe der Hochschulen funktioniere zwar leidlich, sie sei aber nur bedingt mit dem Präsidialsystem der beiden ETH kompatibel und insbesondere vom jeweiligen Präsidenten abhängig, dessen Wahl gänzlich dem Einfluss der ETH-Angehörigen entzogen ist. Deshalb sei eine Mitwirkung auf der übergeordneten Ebene im Sinne der "checks and balances" zwingend. Die im ETH-Rat behandelten schulübergreifenden und strategischen Fragen lägen genauso im Interesse der Mitwirkungsorgane wie die auf Schulebene zu entscheidenden Fragen. Ohne Vertretung im ETH-Rat würden die Stände gar nicht erfahren, zu welchen Fragen sie hätten angehört werden sollen oder hätten Anträge stellen können. Thomas Vogel: "Die Schulleitung der ETH Zürich anerkennt in ihrer Stellungnahme die Argumente für eine Mitwirkung, unterstützt aber letztlich die vorgeschlagene Lösung ohne Mitwirkung und stellt sich damit gegen die Hochschulversammlung, alle vier Ständevertretungen und die Stellungnahmen einiger Departemente. Das ist ihr gutes Recht und entspricht wohl auch ihrer ehrlichen Überzeugung. Ob es politisch klug ist, ist eine andere Frage." Die Diskussion der Vorlage habe gerade erst begonnen und wird noch manche Wendungen nehmen, ist Vogel überzeugt.

Die zuvor erwähnte Zusammensetzung des ETH-Rates sei nicht so unbestritten, dass sie auch mit einer halbherzigen Unterstützung der ETH-Angehörigen durchgebracht werden kann. Von offener Opposition ganz zu schweigen. "Jedes der angehörten Gremien wird sich fragen müssen, was ihm mehr wert ist: das gemeinsame Einstehen für die Ziele aller oder der Alleingang, um bei den eigenen Zielen ein Maximum herauszuholen", stellt Thomas Vogel abschliessend fest.


Literaturhinweise:
Die Stellungnahme ist im Original unter www.verw.ethz.ch/lereve zu finden.



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