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Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 25.01.2002 06:00

ETH-Professor hat sich Rechte für "Swiss Airlines" gesichert
"Airline vor Abzockern schützen"

"Swiss Airlines" ist Medienberichten zufolge der Topkandidat unter den möglichen Namen für die neue Schweizer Airline. Nur: die Marke hat sich Paul Rys, ETH-Professor für Technische Chemie schon vor Monaten beim Institut für Geistiges Eigentum gesichert - um die Airline und sich als Steuerzahler "vor möglichen Abzockern zu schützen". ETH Life hat mit dem Professor, der schneller schaltete als alle anderen, gesprochen.

Interview: Norbert Staub

Herr Professor Rys, Sie haben sich frühzeitig beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern die Markenrechte an "Swiss Airlines" und anderen möglichen Namen für die neue Schweizer Airline gesichert. Wie kamen Sie auf die Idee?

Prof. Paul Rys: Zum einen war ich wie viele andere Schweizer frustriert über das Swissair-Desaster, das heisst über die Unfähigkeit von Management und Verwaltungsrat, dieses zu verhindern. Ich kenne Swissair-Piloten, die jetzt vor dem Nichts stehen. Zum anderen fühle ich mich als Kleinanleger über den Tisch gezogen: ich will den Totalverlust, den ich mit meinen Swissair-Obligationen erlitten habe, ausgleichen. Allerdings nicht, um Gewinn zu machen. Was ich möchte, ist eine Nullrunde für mich.

Wieviel wollen Sie denn von der Crossair verlangen, falls das Unternehmen Ihnen den Namen abkaufen will?

Rys: Es geht mir nicht primär um Geld, sondern um Genugtuung. Ich will mich nicht am Unglück der anderen Geschädigten bereichern. Von mir aus könnte die neue Airline mir auch einige ihrer Aktien geben.

Sie waren mit dem Namensschutz offensichtlich sogar schneller als die Airline-Profis. Wann fassten Sie den Entschluss?

Rys: Am 3. Oktober 2001, ein Tag nach dem Swissair-Grounding, kam mir die Idee. Ich habe dann allerdings drei Wochen mit mir gerungen - aus moralischen Gründen. Erst dann liess ich fünf mögliche Namen beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern reservieren. Die Reservation habe ich hauptsächlich gemacht, um die Fluglinie und damit mich als Steuerzahler vor möglichen Abzockern zu schützen. Die Crossair hatte dannzumal bloss einen einzigen Namen schützen lassen: "Swissairways". Ich muss schon sagen: das hat mich sehr überrascht.

Haben Sie auch Internet-Domains reservieren lassen?

Rys: Nein, das habe ich verpasst.

Hat die Crossair schon mit Ihnen Kontakt aufgenommen?

Rys: Nein, bis jetzt nicht. Das könnte heissen, dass der Name "Swiss Airlines" entgegen gewissen Medienberichten nicht kommt.

Wenn Sie mit Ihrem Schachzug Erfolg haben, werden Sie mit Steuergeldern entschädigt. Viele andere sind in der selben Situation, ohne dass sie eine Kompensation bekommen. Finden Sie das moralisch in Ordnung?

Rys: Sie meinen Steuergelder und Gelder von Privatwirtschaft und Banken? - Ich habe Ihnen schon gesagt: Diesen Aspekt sehe ich durchaus. Eben darum will ich keinen Vorteil aus der Sache schlagen. Den allfälligen Überschuss, den Crossair mir bezahlt, würde ich gern in den Fonds der Geschädigten einzahlen. Dasselbe Vorgehen würde ich jenen Verantwortlichen ans Herz legen, die noch in der grössten Krise happigste Beträge von diesem Unternehmen kassiert haben.


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Paul Rys
Schaltete nach dem Swissair-Grounding schnell - Crossair hatte das Nachsehen: ETH-Professor Paul Rys. gross

Sie haben bereits einige Publicity bekommen. "Cash" und vor allem "Blick" berichteten über "Professor Schlitzohr". Können Sie Ihr Manöver mit Ihrer Position als ETH-Professor vereinbaren?

Rys: Ich mache das als Privatperson und möchte das ganz von meiner beruflichen Tätigkeit getrennt sehen. Dazu habe ich das Recht. Gesucht habe ich die Öffentlichkeit nicht. Doch Journalisten haben in Bern beim Institut für Geistiges Eigentum recherchiert und sind so auf meinen Namen gestossen. Wenn die Medien einem übel wollen, kann man nichts unternehmen.


Stichwort Markenschutz

(rib) Vielleicht bringt dem ETH-Professor die Eintragung des Markennamens "Swiss Airlines" gar nichts. Er könnte über den Artikel 3 lit. c des Markenschutzgesetztes stolpern. Dort ist festgeschrieben, dass neue Markennamen vom Markenschutz ausgenommen sind, wenn sie älteren Markennamen so ähnlich sind, dass es zu einer Verwechslung kommen kann. In einem solchen Fall könnte der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch erheben und damit erwirken, dass die vom Professor eingetragene Marke gelöscht wird. Es fragt sich nun, ob die "Swiss Airlines" des Professors nicht mit den älteren Markennamen "Swissair" der SAir-Group oder mit dem früher hinterlegten "Swissairways" verwechselt werden kann.

Der Markenrechtsspezialist und ETH-Professor Reto Hilty meint dazu: "Ein solcher Streit ist nicht berechenbar. Bei einem Widerspruchsentscheid ist damit zu rechnen, dass auch rechtspolitische Komponenten mitspielen." Mit anderen Worten: die Richter könnten allenfalls gegen den Chemie-Professor entscheiden - mit Blick auf das Wohl der neuen Fluggesellschaft. Aber auch die Crossair könnte über das Markenschutzgesetz stolpern, denn wenn immer sie einen "Swissair"-ähnlichen nahmen wählt, ist mit den Sachwaltern der SAir Group zu rechnen. Dazu meint Filippo Beck, Partner des Sachwalters Karl Wüthrich,: "Wenn die Crossair einen Namen für die neue Fluglinie wählt, der sehr ähnlich wie "Swissair" tönt, so werden wir abklären, ob dies zulässig ist und werden allenfalls eingreifen."






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