ETH Life - wissen was laeuft

Die tägliche Web-Zeitung der ETH Zürich - in English

ETH Life - wissen was laeuft ETH Life - wissen was laeuft
ETH Life - wissen was laeuft
Home

ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Tagesberichte
Print-Version Drucken
Publiziert: 16.01.2007 06:00

Petra Gehring als Gastreferentin am Zentrum Geschichte des Wissens der ETH Zürich
Politik des Sterbens?

Über die neuen politischen Aspekte der Sterbehilfe in Europa referierte Petra Gehring, Professorin für Philosophie an der TU Darmstadt am Zentrum Geschichte des Wissens der ETH Zürich. Im Gegensatz zur öffentlichen Debatte um die Grenzen des freien Willens des Individuums analysierte Gehring vorwiegend die Interessenslage des Staates bei der Sterbehilfe-Gesetzgebung. Sie macht in der Sterbehilfe eine neue Art von Suizid aus, der Gefahr läuft, vom Staat politisch instrumentalisiert zu werden, zum Beispiel im Umgang mit der Volkskrankheit Demenz.

Samuel Schlaefli

Soll der Mensch den Zeitpunkt seines Todes selber bestimmen? Wann ist ein Suizid als ultima ratio gegen das Leiden zulässig? Kann der Zweck des freiwilligen Sterbens die Mittel dazu heiligen? Um diese und ähnliche Fragen wurden jüngst in der Öffentlichkeit hitzige Debatten geführt. Die Geschäftspraxis von Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas und das Ableben des italienischen Sterbehilfe-Verfechters Piergiorgio Welby, dessen Beatmungsgerät auf eigenen Wunsch am 21. Dezember abgeschaltet worden war, warfen erneut ethische Fragen rund um die Sterbehilfe und den Freitod auf.

Schwierige Gesetzesfindung

Petra Gehring, Professorin für Philosophie an der TU Darmstadt, hat mehrere Bücher und Vorträge zu ethischen Fragen der Sterbehilfe verfasst (1) und hielt vergangenen Donnerstag im gut besuchten Zentrum Geschichte des Wissens einen einstündigen Vortrag zu diesem Thema. Sie ging nicht in erster Linie auf die populäre Diskussion um den freien Willen des Individuums ein, sondern auf die schwierige Findung einer Gesetzesgrundlage für die Sterbehilfe und den damit verbundenen Interessen des Staates.

Zu Beginn ihres Vortrags erläuterte Gehring die aktuelle Situation in Deutschland zur Findung eines Sterbehilfe-Gesetzes. Die gesetzliche Grundlage fehlte in Deutschland bislang, obwohl sich die Praxis laut Gehring nicht stark von derjenigen der Schweiz oder Belgien unterscheidet, wo entsprechende Gesetze bestehen. In Belgien ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich erlaubt. In der Schweiz gelten die aktive indirekte Sterbehilfe (Einsatz von Mitteln, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können) sowie die passive Sterbehilfe (Verzicht auf die Einleitung lebenserhaltender Massnahmen) als zulässig, ohne dass dies jedoch bislang im Gesetz Erwähnung findet. In Deutschland entschied sich der deutsche Juristentag nach langen öffentlichen Debatten erst im September 2006 für ein Gesetz zur Straffreiheit der passiven Sterbehilfe. Auch der deutsche Nationalethikrat befürwortet eine passive Sterbehilfe, fand aber in der Diskussion um die „ärztliche Beihilfe zum Selbstmord“ nach Schweizer Vorbild zu keiner einheitlichen Position.

Neue Rolle des Arztes

Trotz den europäischen Unterschieden in der jeweiligen Ausgestaltung und Tragweite der Gesetze, erkennt Gehring eine gesamteuropäische Tendenz. Vergleiche man nämlich die deutschen Bemühungen zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe mit denjenigen anderer europäischen Länder, so zeichne sich erstmals ein gesamteuropäischer, gesetzlich fundierter Konsens über den Umgang mit der Sterbehilfe ab. Dies bringt ihrer Meinung nach auch weitreichende Konsequenzen für das Rollenverständnis der Ärzte mit sich. Durch die juristische Legitimierung und damit medizinische Professionalisierung der Sterbehilfe gehört neu auch die Einleitung des Todes zu den Aufgaben eines Arztes. Dies stellt insofern ein Paradox dar, als der Mediziner in erster Linie der Lebenserhaltung und der Genesung des Patienten verpflichtet ist. Damit weicht das geläufige Bild vom Mediziner als paternalistischer Allwissender zunehmend der Vorstellung eines Dienstleistungspartners, mit dem Verträge über die Eingriffe am eigenen Körper – bis zur Einleitung des eigenen Todes – abgeschlossen werden, so Gehring.


weitermehr

Petra Gehring erkennt eine gesamteuropäische Tendenz bei der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. gross

Interessen des Staates?

Zur weiteren Analyse der politischen Bedeutung der europäischen Sterbehilfe-Gesetzgebungen zog Gehring den Begriff der Biomacht heran. Dieser geht auf den französischen Philosophen Michel Foucault zurück, dessen Werk die Professorin eingehend studiert hat. Foucault verstand unter Biomacht die Kontrollmechanismen der Macht, welche durch die Steuerung der Fortpflanzung, der Geburten- und Sterblichkeitsrate und der Lebensdauer die Regulation der Bevölkerung bezwecken. Im Mittelpunkt seiner Überlegungen stand die Frage, wie lange ein Mensch für die Gesellschaft überhaupt tragbar ist, ein Leben also der Gesellschaft einen allgemeinen Mehrwert bringt. Laut Gehring lässt sich auch in der aktuellen Debatte durchaus eine ökonomische Logik ausmachen, wenn man die biopolitischen Grundlagen analysiere, die zur Rechtfertigung der Sterbehilfe-Gesetze herangezogen würden. Die juristisch legitimierte Sterbehilfe sei mit ihrer Abwägung, was noch als ein lebenswertes Leben gelten kann, „ökonomischen Urteilen nicht fremd“. Dies gelte speziell im Fall der Volkskrankheit Demenz, welche für den Staat zunehmend eine finanzielle Herausforderung darstelle.

Zum Schluss des Vortrags kam Gehring indirekt auf die breit geführte, öffentliche Diskussion zum freien Willen des Individuums zu sprechen. Sie thematisierte die individuellen Interessen an einer weitgehenden Autonomie bei der Durchführung eines Suizids. Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sterbehilfe gehen ihrer Meinung nach mit einer „Ästhetisierung“ des Todes in der Gesellschaft einher, indem der Akt des Sterbens planbar und organisierbar wird. Der Freiheitsbegriff wird damit um die Determinierung des Sterbens erweitert.

Tod als Dienstleistung

Entgegen ihrer Ankündigung, es handle sich bei ihrem Referat um eine Analyse und nicht um eine Stellungsnahme, konnte Gehring ihre Skepsis gegenüber der Argumentation für die gesetzliche Verankerung der Sterbhilfe von staatlicher Seite nicht verbergen. Die These einer staatlichen Ökonomisierung des Freitodes ging jedoch gewissen Zuhörern zu weit. Die Reduzierung der staatlichen Interessen bei der Sterbehilfe-Gesetzgebung auf ökonomische Abwägungen greife bei der enorm komplexen und gesellschaftlich sensiblen Thematik zu kurz, begründete ein Zuhörer während der Diskussionsrunde nach Abschluss des Vortrags seine Einwände. Dass jedoch der neue Typ Selbstmord mit einer Ästhetisierung des Todes in der Gesellschaft einhergehe, darüber schien man sich auch in der Diskussionsrunde weitgehend einig zu sein. Ein Besucher äusserte sich, dass sich das Sterben damit zunehmend an gängige Dienstleistungsprodukte angleiche. Man müsse sich aber stets vor Augen halten, dass die Dienstleistung in diesem Falle die aktive oder passive Beihilfe zum Suizid sei.


Literaturhinweise:
Zentrum Geschichte des Wissens: www.zgw.ethz.ch

Fussnoten:
(1) Das aktuellste Werk: Was ist Biomacht? Vom zweifelhaften Mehrwert des Lebens. Frankfurt am Main, New York (Campus) 2006.



Sie können zu diesem Artikel ein Feedback schreiben oder die bisherigen lesen.




!!! Dieses Dokument stammt aus dem ETH Web-Archiv und wird nicht mehr gepflegt !!!
!!! This document is stored in the ETH Web archive and is no longer maintained !!!