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Rubrik: Forum |
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Der Gentechweizen ist auf dem Feld Der Gentechweizen ist auf dem Feld |
Von Kurt Schweizer Sehr geehrter Herr Holzinger Formal haben Sie ja recht, die Bewilligung der ETH ist rechtsgültig, die Beschwerdefrist musste nicht abgewartet werden. Aber hören Sie doch bitte auf, mit Sprüchen, wie generös sich die ETH ihren Gegnerinnen und Gegnern gegenüber verhalten habe. Ich war dabei und ich kann Ihnen versichern, von Generosität habe ich nichts gespürt, ausser vielleicht, dass mir an der Pressekonferenz ein Kaffee angeboten wurde. Dass ich mich nicht ans Bundesgericht gewandt habe, obwohl ich der Ansicht bin, dass die Vorinstanzen nicht objektiv genug waren, liegt nur daran, dass ich die Kosten selber tragen muss, während die ETH dafür Steuergelder ver(sch)wendet. Sie wissen übrigens so gut wie ich, dass die 19 Tage Wartefrist nicht viel mit Rücksicht zu tun haben, sondern mit dem Wetter. Zuerst war das Versuchsfeld mit Schnee bedeckt, danach zu nass für eine Aussaat. Speziell wenn man die Weizenkörner auf den Knien einzeln eingräbt. In diesem Sinne freuen Sie sich an Ihrem Versuch, solange Sie können.
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