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Rubrik: Forum
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Publiziert: 16.03.2001 18:00

Angeklagten Prof anhören
ETH Life sollte angeklagten Professor zu Wort kommen lassen

Friedemann Mattern

"Der Link verwies über zwei Zwischenschritte auf Webseiten mit rassistischem Inhalt" heisst es im Beitrag "Assistenzprofessor angeklagt". Ich selbst verwies über DREI Zwischenschritte dorthin (da ich direkt auf die Homepage des Assistenzprofessors verwies). Werde ich jetzt auch angeklagt?

"Mit dem ersten Schritt gelangte man auf die Website einer antirassistischen Organisation". Man darf also nicht auf ANTIrassistische Organisationen verweisen, wenn diese (vermutlich ja aus gutem Grund, vielleicht auch zur Abschreckung, vielleicht als Anklage, vielleicht sogar nur temporär) auf ihre "Kontrahenten" verweisen - und zwar nur über einen weiteren Zwischenschritt?

Das ist nicht zu glauben und kann nicht die ganze Story sein! ETH Life sollte den angeklagten Professor zu Wort kommen lassen.

Friedemann Mattern.

Dept. Informatik





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