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Rubrik: News
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Publiziert: 16.03.2001 06:00

Assistenzprofessor angeklagt

(cm/Jakob Lindenmeyer) Vor einigen Tagen hat die Zürcher Bezirksanwaltschaft einen ETH-Assistenzprofessor für Informatik wegen Rassendiskriminierung angeklagt. Darüber berichteten am Donnerstag mehrere Medien, obwohl laut der zuständigen Bezirksanwältin Christine Braunschweig keine aktive Pressestrategie seitens der Bezirksanwaltschaft betrieben wurde. Im Februar 2000 war gegen den Informatik-Professor eine Strafanzeige wegen Verletzung des Antirassismus-Gesetzes eingereicht worden. Nun wurde die Untersuchung abgeschlossen und Anklage erhoben. Der Fall geht jetzt ans Bezirksgericht, das auch die Verhandlungstermine festlegen wird.

Zur Vorgeschichte

Der Grund für das Verfahren war ein Link auf der Homepage des Professors. Dieser Link verwies über zwei Zwischenschritte auf Webseiten mit rassistischem Inhalt. Mit dem ersten Schritt gelangte man auf die Website einer antirassistischen Organisation, die eine Linksammlung zu rassistischen Internetseiten enthielt.


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Mit den Links auf seiner Homepage verfolgte der Assistenzprofessor gemäss seinen Aussagen die Absicht, eine medienrechtliche Diskussion in Gang zu bringen. Dies, weil er sich mit den ETH-Richtlinien für Telematik in einigen Punkten nicht einverstanden erklärte.

Disziplinarverfahren sistiert

Die ETH Zürich ihrerseits hat im März 2000 wegen Verstosses gegen die Benutzungsordnung für Telematik an der ETHZ (BOT) ein Disziplinarverfahren eröffnet. Es wurde aber wegen des hängigen Strafverfahrens vorläufig ausgesetzt. Dem Assistenzprofessor wurde als vorsorgliche Massnahme die Bereitstellung der umstrittenen Links untersagt.

Wahrscheinlich kommt es im Verlauf des Sommers 2001 zum Prozess vor dem Bezirksgericht. ETH Life plant, ausführlich darüber sowie über die weitere Entwicklung zu berichten.




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