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Rubrik: News
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Publiziert: 30.11.2001 06:00

Verwaltungsbeschwerde ans UVEK
ETH Zürich ficht Buwal-Entscheid an

Das Buwal hat das Gesuch der ETH Zürich für einen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen abgelehnt. Die ETH wird diesen Entscheid mit einer Verwaltungsbeschwerde beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) anfechten. Damit möchte sie zur Klärung beitragen, wie weit Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Gentechnologie in der Schweiz künftig möglich sein wird.

(red) Am 20. November hat das Buwal ein Gesuch des Instituts für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich für einen Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen abgelehnt . Die ETH bereitet jetzt eine Verwaltungsbeschwerde gegen diesen Entscheid vor. Sie wird diese innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Rekursinstanz, dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), einreichen. Die Verwaltungsbeschwerde richtet sich einerseits gegen materielle Mängel in der naturwissenschaftlichen Beurteilung des Gesuchs durch das Buwal. Andrerseits bemängelt sie formale Fehler sowohl im Verfahren als auch in der Würdigung von Expertenmeinungen.

Wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse und Rechtssicherheit

Aus Sicht der ETH kann der Feldversuch des Instituts für Pflanzenwissenschaften neben Daten zur Resistenz gegen Pilzkrankheiten auch wichtige Erkenntnisse über die Wechselwirkung zwischen gentechnisch veränderten Organismen und ihrer Umgebung in der freien Natur bringen.


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Er soll dazu beitragen, mehr über die Biosicherheit im Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen zu erfahren. Dieses Wissen bilde die sachliche Grundlage, um die Chancen und Gefahren dieser Technologie beurteilen zu können.

Alle vom Buwal befragten Bundesämter – Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Veterinärwesen – sowie die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit, die Eidgenössische Ethikkommission und unabhängige Experten sehen im Feldversuch kein Risiko für Mensch und Umwelt.

Die ETH Zürich will mit dieser Verwaltungsbeschwerde zur Klärung beitragen, wie weit Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Gentechnologie in der Schweiz künftig möglich sein wird. Die Verwaltungsbeschwerde soll damit Rechtssicherheit schaffen.


Fussnoten:
(1) ETH Life Bericht "Aus für Gentech-Versuch der ETH": www.ethlife.ethz.ch/tages/show/GentechFreisetzunga.html



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