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Rubrik: News
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Publiziert: 28.09.2004 06:00

9. Accessibility Workshop in der ETH
Hörend surfen im Web

(cna) Knapp 200 Personen sowohl aus privaten Unternehmen als auch öffentlichen Diensten haben letzten Dienstag an dem von der ETH und der Universität Zürich organisierten Accessibility Workshop teilgenommen. Die grosse externe Teilnehmerzahl zeige, dass behindertengerechte Webseiten zunehmend bedeutungsvoller werden, sagte Rolf Probala, Leiter Corporate Communications der ETH, bei der Begrüssung der Teilnehmenden. Er bezeichnete das Internet als wichtigstes Kommunikationsinstrument überhaupt – gerade weil es für alle zugänglich sein sollte.

Trennung von Form und Inhalt

Der Zugang zu wichtigen Daten ist für viele Menschen allerdings alles andere als einfach. Die Hürden für eine uneingeschränkte Nutzung des World Wide Webs sind besonders für blinde und sehbehinderte Menschen gross. René Jaun, ein blinder Web-Accessibility-Tester der Stiftung „Zugang für Alle“ (1) demonstrierte mit viel Humor wie er mit Hilfe eines Screenreaders hörend im Web surft. Ein Screenreader ist ein Programm, das dem Benutzer den Inhalt und die Programmierungen einer Webseite vorliest.

Auf eindrückliche Weise zeigte der Versuch den Teilnehmenden auf, dass vor allem durch ungenügende Trennung von Form und Inhalt, viele Webseiten in gesprochener Form keinen Sinn mehr ergeben. Selbst auf den Seiten der Universität Zürich und der ETH wurde René Jaun mit Schwierigkeiten konfrontiert. Anlass genug für die ETH mit der „Stiftung Zugang für Alle“ detailliert abzuklären, wo die grössten Barrieren liegen. Fast unmöglich stellte sich für René Jaun das Bestellen von Unterlagen durch ein Online-Formular auf der Seite einer Bank eines Schweizer Grossverteilers heraus.

Benachteiligung oder Diskriminierung?

Auch mit dem auf den 1. Januar 2004 erlassenen Behindertengesetz (BehiG) wird es für René Jaun in Zukunft schwierig sein, Informationen über Kreditkarten über das Web anzufordern. Das Gesetz unterscheidet nämlich zwischen privaten und öffentlichen Anbietern, wie Andreas Rieder im Theorieteil des Workshops erläuterte. Der Gleichstellungsbeauftragte des Bundes für Menschen mit einer Behinderung erklärt, dass für öffentliche Einrichtungen ein Verbot für Benachteiligung besteht, während für private Institutionen nur das Diskriminierungsverbot gilt.


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„Als Massstab gilt in jedem Fall aber die Verhältnismässigkeit“, sagte Riederer. Die Umstellung müsse nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und der Nutzen für beeinträchtigte Menschen müsse grösser sein als die dafür aufgebrachten Aufwendungen. Für neue Seiten oder nach einem Relaunch müssten die neuen Richtlinien allerdings eingehalten werden. Als Kontrolle dient dabei das Klagerecht, das den behinderten Menschen nun zukommt. Als Grundlage dafür dienen Richtlinien, welche die einzelnen Bundesinstitutionen auf der Basis von nationalen Vorgaben erarbeiten.

Neue Kunden gewinnen

Klagen erhofft sich der Gleichstellungsbeauftragte allerdings nicht. Viel mehr nutzte er den Workshop zur Sensibilisierung der Teilnehmenden im Bezug auf den Umgang mit behinderten Menschen. Konkret sprach er private Anbieter an und meinte, dass „für sie zwar keine rechtliche, aber dennoch eine moralische Verpflichtung“ bestehe. Ausserdem, so Rieder, würde sich für Firmen durch behindertengerechte Webseiten ein völlig neues Kundensegment eröffnen. Die zahlreich anwesenden privaten Webdesigner dürften diese Marktlücke bereits erkannt haben.

Auch für alle anderen, die sich für Accessibilty interessieren und vom Know-How der ETH und der Universität Zürich profitieren möchten, sind die Unterlagen des Workshops online abrufbar (2). Ausserdem hat das Network for Educational Technologies (NET) alle Präsentationen aufgezeichnet und ebenfalls auf dieser Seite bereitgestellt (3).


Fussnoten:
(1) Webseite der Stiftung "Zugang für Alle": www.access-for-all.ch
(2) Unterlagen des Accessibility Workshops: www.weboffice.ethz.ch/news/workshops/2004
(3) Der QuickTime Streaming Movie des Workshops liegt ebenfalls unter www.weboffice.ethz.ch/news/workshops/2004 und hat eine Datenrate von 200 kbit/s. Zur Ansicht benötigen Sie den QuickTime-Player Version 6.5.1. Kostenloser Download unter: www.apple.com/quicktime



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