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Rubrik: News
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Publiziert: 24.02.2003 06:00

Richtlinien für die Akkreditierung
Gesicherte Qualität an den Hochschulen

(mib) Im Auftrag der Schweizerischen Universitätskonferenz SUK (1) hat das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (2) nationale „Richtlinien zur Akkreditierung im universitären Hochschulbereich“ erarbeitet (3). Kürzlich wurden sie offiziell vorgestellt. „Nach einer breiten Vernehmlassung bei universitären Institutionen und Interessenvertretern aus Bildung, Wissenschaft, Forschung und Politik wurden die Richtlinien im Dezember 2002 von den Mitgliedern der SUK genehmigt“, heisst es in einer Medienmitteilung von vergangener Woche. Die Richtlinien beruhten auf „erprobten internationalen Standards und Praktiken“ und seien vorerst bis Ende 2003 gültig.

Mit der Erarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien und den dazugehörenden Instrumenten leiste das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) „einen wichtigen Beitrag zu dem von der Universitätskonferenz und der Rektorenkonferenz beschlossenen Massnahmenkatalog zur Umsetzung der Bologna-Deklaration“, heisst es in der Mitteilung weiter.


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Die Schweizerische Universitätskonferenz ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die universitätspolitische Zusammenarbeit. Sie ist gesetzlich verankert im Universitätsförderungsgesetz und im „Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination“; der Bund ist an der universitären Hochschulpolitik als Träger der ETH Zürich und Lausanne mitbeteiligt (4). Als Vertreter des ETH-Rates ist Prof. Francis Waldvogel Mitglied der Universitätskonferenz.

„Ziele der Bologna-Deklaration sind unter anderem die Schaffung eines europäischen Bildungsraumes, eine verstärkte Förderung der Mobilität sowie die Förderung der europäischen Zusammenarbeit in Fragen der Qualitätssicherung. Nach 1990 wurden daher in den meisten europäischen Ländern Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen gegründet. Die Schweiz hat sich dieser Entwicklung angeschlossen, denn die Akkreditierung ist eine wichtige Grundlage für die internationale Anerkennung von universitären Diplomen und Titeln“, berichtet Rolf Heusser, Direktor der OAQ. Auch an der ETH Zürich wird auf die Akkreditierung hingearbeitet.


Fussnoten:
(1) Schweizerische Universitätskonferenz: www.cus.ch
(2) Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen: 195.134.131.84
(3) „Richtlinien für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich in der Schweiz“: 195.134.131.84/download/d_richtlinien_akkredit.pdf
(4) Rechtliche Grundlage: www.cus.ch/De/D_UeberUns/D_UeberUns_Recht/UeberUns_Recht_Rechtl_G.html



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