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Rubrik: News
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Publiziert: 16.05.2007 06:00

Gesuche für Freisetzungsversuche
ETH und Uni wollen aufs Feld

(cm) Die ETH Zürich und die Universität Zürich wollen drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchführen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat am Dienstag die entsprechenden Gesuche im Bundesblatt publiziert (1). Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 durchgeführt werden.

Das Gesuch der ETH Zürich reichte Professor Wilhelm Gruissem vom Institut für Pflanzenwissenschaften ein (2). Dieses hatte bereits den bekannten Freisetzungsversuch in Lindau mit gentechnisch verändertem Weizen im Jahre 2004 durchgeführt. Auch beim neuen Versuch verwenden die ETH-Wissenschaftler wiederum Weizenpflanzen. Auf einem Feld der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART auf dem Stadtgebiet von Zürich sowie in Pully bei Lausanne sollen verschiedene transgene Weizenlinien angebaut werden.

Breit gegen Pilze geschützt

In den Weizen werden folgende Gene eingebracht: Beta-1,3-Glucanase beziehungsweise eine 26kDA-Chitinase aus Gerste, die eine unvollständige, unspezifische Resistenz gegen Pilze vermitteln. Als Markergen, um die erfolgreich gentechnisch veränderten Pflanzen zu selektieren, wird bei diesen Versuchen das bar-Gen aus dem Pilz „Streptomyces hygroscopicus“ verwendet. Dieses führt zu einer Herbizidtoleranz, das heisst die Pflanze wird resistent gegen Glufosinat. Aus dem Weizen selbst stammt das Pm3b-Gen, das eine Resistenz gegen Mehltau vermittelt. Hier kommt als Markergen das manA-Gen aus dem Bakterium "Escherichia coli" zum Einsatz. Das entsprechende Genprodukt die Phosphomannose-Isomerase erlaubt es Zellen, Mannose als C-Quelle zu nutzen, was mit einem entsprechenden Versuchdesign eine spezifische Selektion ermöglicht.

Ziel und Zweck der Versuche ist, anhand von Grundlagenforschung Funktion und Nutzen von transgenem Weizen mit zusätzlichen Resistenzgenen zu bestimmen. Zudem sollen Biosicherheitsaspekten der Freisetzung von transgenem Weizen mit zusätzlichen Resistenzgenen abgeklärt werden. So sollen Fragen zur Auswirkungen auf Nichtzielorganismen wie Insekten oder mögliche Auskreuzungen auf Wildpflanzen beantwortet werden.

Gentechnisch veränderte Kreuzung

Professor Beat Keller vom Institut für Pflanzenbiologie der Uni Zürich reichte zwei weitere Gesuche ein. Hier geht es um die Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau sowie um Kreuzungen von Weizen mit einem Wildgras, dem Zylindrischen Walch (Aegilops cylindrica). Standort der Versuche ist das Reckenholz. Keller beteiligt sich auch am Versuch der ETH für den Standort Pully.


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Das Bafu wird während der nächsten 90 Tage die Gesuche beurteilen, wobei verschiedene Fachstellen angehört werden. In das Verfahren eingebunden sind die Fachstellen des Bundes, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Veterinärwesen, die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit, die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, sowie Fachstellen der Standortkantone Zürich und Waadt. Nach der heutigen Publikation können interessierte Personen während der folgenden 30 Tage die Gesuche beim Bafu einsehen.

Wer Rechte als Partei im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert dieser 30-Tage dauernden Auflagefrist dem Bafu schriftlich mitteilen und begründen. Ansonsten ist es nicht möglich, später Rekursmöglichkeiten zu beanspruchen. Erste Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen ist auch nach der Annahme der GVO-Moratoriums-Initiative vom 27. November 2005 möglich: Von der neuen Verfassungsbestimmung nicht betroffen sind nämlich Versuche zu wissenschaftlichen Zwecken. Hingegen ist in der Schweiz der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensorten zu kommerziellen Zwecken für die Dauer von 5 Jahren ab Annahme der Initiative verboten.

Gesuche auch beim Nationalfonds eingereicht

Die Freisetzungsgesuche der Uni und der ETH stellen die Forscher auch im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 59 (NFP59) „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ (3). Dieses hat der Bundesrat im Dezember 2005 lanciert. Das Bewilligungsverfahren der Bundesbehörden zur Freisetzung läuft unabhängig von der zurzeit laufenden Prüfung der Gesuche durch den Schweizerischen Nationalfonds. Dieser wird am 30. Mai bekannt geben, welche Projekte am NFP 59 teilnehmen können.

Bereits Kritik

Am gleichen Tag, gestern Dienstag, wie die Gesuche publik wurden, äusserten Gentech-Gegner, namentlich die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie, Bio Suisse und Greenpeace, Kritik daran. Sie bemängeln die Wahl von Weizen als Forschungspflanze und wundern sich, dass die Gesuche publiziert worden sind, bevor der Nationalfonds die Projekte gutgeheissen hat. Die Versuchsgegner vertreten auch die Sichtweise, dass grundsätzlich die Risiken für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch sowieTier zu wenig verstanden würden und deshalb untragbar seien.


Fussnoten:
(1) Gesuche für Freisetzungsversuche: www.admin.ch/ch/d/ff/2007/3428.pdf , www.admin.ch/ch/d/ff/2007/3430.pdf , www.admin.ch/ch/d/ff/2007/3432.pdf
(2) Institut für Pflanzenwissenschaften: www.pb.ethz.ch/
(3) Vgl. „ETH Life“-Artikel „Freisetzung weiter erforschen“: www.ethlife.ethz.ch/articles/tages/nfp59.html



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