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Rubrik: News "Stinkbrand-Weizen" der ETH ist nicht direkt betroffen Kein Moratorium für Stinkbrand |
Published: 26.01.2001 06:00 Modified: 25.01.2001 23:18 |
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Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat am letzten Dienstag mit 8 zu 4 Stimmen ein fünfjähriges Moratorium für Gentech-Freisetzungen abgelehnt. Ersatzweise empfiehlt die WBK ein sehr strenges Bewilligungsverfahren. Dadurch könnte es für die Forschung eng werden. Von Jakob Lindenmeyer (www.jakob.lindenmeyer.ch/) Durch die Ablehnung des Moratoriums bleiben Freisetzungen prinzipiell möglich. Genetisch veränderte Pflanzen dürfen daher freigesetzt werden, sofern sie das strenge Bewilligungsverfahren überstehen. Das kann als ein positives Signal auch für die Forschung aufgefasst werden, obwohl dieser Entscheid die Forschung eigentlich gar nicht betreffen sollte. Feldexperimente zu Grundlagen oder Biosicherheitsfragen wären nämlich auch unter dem Moratorium möglich gewesen.
Insofern ist das geplante Feldexperiment der ETH nicht direkt betroffen. Mit diesem Versuch soll genetisch veränderter Weizen auf verbesserte Resistenz gegen eine Pilzkrankheit (Stinkbrand) geprüft werden. "Wenn allerdings die Auflagen so hoch werden, dass auch kleinräumige Feldexperimente mit Prototypen nicht möglich sind, dann kann es für die universitäre Forschung eng werden." meint Christoph Sautter, der Leiter des Weizenprojekts. References:
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