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Rubrik: News

Freilandversuche im Rahmen NFP 59
Widerstand gegen Weizenversuche

Published: 15.06.2007 06:00
Modified: 14.06.2007 16:21
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(per (mailto:peter.rueegg@cc.ethz.ch) ) ETH und Universität Zürich wollen im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 drei Versuche mit gentechnisch verändertem Weizen durchführen und haben dafür beim Bund entsprechende Gesuche gestellt. Kurz vor Ablauf der Frist für die Anmeldung zur Parteinahme melden nun 14 Nichtregierungsorganisationen unter Federführung von Greenpeace Bedenken an. Sie verlangen, dass der Bund die Versuche nicht bewilligt. Hinter der Forderung stehen neben Greenpeace diverse Konsumenten-, Bauern und Natur- und Umweltorganisationen. (1)

Bund wünscht Freisetzungsversuche

Der ETH-Professor für Pflanzenwissenschaften, Wilhelm Gruissem, der an den Freilandversuchen beteiligt ist, verweist auf das laufende Verfahren und möchte ihm Moment keine Stellung nehmen. „Tatsache ist jedoch, dass der Bund im Rahmen des NFP59 Feldexperimente wünscht. Unsere Weizenpflanzen sind wie von der Freisetzungsverordnung gefordert entsprechend molekular charakterisiert. Das BAFU wird entscheiden, ob diese Charakterisierung den Anforderungen genügt. Die vorgesehenen Experimente, eingeschlossen aller Biosicherheitsexperimente, können nicht im Gewächshaus durchgeführt werden.", sagt Gruissem.

Die Universität Zürich und die ETH wollen von 2008 bis 2010 Freiland-Experimente mit pilzresistenten Gentech-Weizen. Die Versuche sollen in Reckenholz ZH und Pully VD laufen. Dafür haben die Hochschulen vor einem Monat beim BAFU die entsprechenden Gesuche gestellt und Anfang Juni in einer öffentlichen Informationsveranstaltung auf dem Hönggerberg das Publikum über die geplanten Versuche aufgeklärt. (2)

Bafu entscheidet im August

Der Nationalfonds hat die Freisetzungsversuche von Uni und ETH Zürich bereits bewilligt. (3) Das BAFU ist derzeit daran, die Gesuche zu prüfen und entscheidet gegen Mitte August dieses Jahres. Gestern ist die Frist für die Anmeldung zur Parteinahme abgelaufen. Partei können nur Direktbetroffene werden, etwa Anwohner oder Bauern, deren Felder an die Versuchsfläche angrenzen. Das BAFU entscheidet letztlich darüber, wer als Partei zugelassen wird.

Das fünfjährige Anbaumoratorium für Gentechpflanzen, welches das Schweizer Stimmvolk Ende November 2005 angenommen hat, verbietet zwar den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und das Halten solcher Tiere, erlaubt aber ausdrücklich die Forschung, unter anderem auch im Freiland. (4)

Versuchsfeld der Agroscope Reckenholz-Tänikon: Wächst hier bald gentechnisch veränderter Weizen? (Bild: www.konsortium-weizen.ch)

Footnotes:
(1 Medienmitteilung von Greenpeace: http://info.greenpeace.ch/de/gentech/pressreleases/pr140607gentechpflanzen
(2 vgl. ETH Life-Bericht „Mit Transparenz Ängste abbauen“: www.ethlife.ethz.ch/articles/tages/infovernfp59.html
(3 vgl. ETH Life-Bericht „Nationalfonds unterstützt Freilandversuche“: www.ethlife.ethz.ch/articles/tages/NFP59SNFBew.html
(4 vgl. ETH Life-Bericht „Freisetzung weiter erforschen“: www.ethlife.ethz.ch/articles/tages/nfp59.html


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