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Rubrik: News
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Publiziert: 03.03.2007 06:00

Kanton Zürich stützt Rekurs von Tierschutzkommission
Affenversuche bleiben blockiert

(per) Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich heisst den Rekurs der Tierschutzkommission gegen Versuche des Instituts für Neuroinformatik der ETH und der Universität Zürich mit Rhesusaffen gut. Sie hebt damit auch die Verfügung des kantonalen Veterinäramtes auf, das die zwei Versuche im Oktober 2006 bewilligt hatte. Dies geht aus einer Verfügung der Gesundheitsdirektion vom 26. Februar 2007 hervor.

Die beiden betroffenen Hochschulen, die ETH und die Universität Zürich, sind mit dem Entscheid der Gesundheitsdirektion nicht einverstanden und werden ihn ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Für Verena Schmid Bagdasarjanz, Leiterin Corporate Communications der ETH, ist die Gutheissung des Rekurses unverständlich und entbehrt jeder Grundlage: "Der Entscheid, sollte er nicht revidiert werden, wird der Grundlagenforschung am Forschungsplatz Zürich enormen Schaden zufügen." Denn sollte eine solche Haltung zur Praxis werde, könnten auch andere Forschungsprojekte betroffen werden.

Im Oktober 2006 hatte das kantonale Veterinäramt die beiden Versuche bewilligt. Dagegen rekurrierte die Tierschutzkommission und konnte einen vorläufigen Stopp der Tierversuche erreichen. Die Kommission, welche die Versuche zur Ablehnung empfohlen hatten, erachtete die Belastung für die Affen in Anbetracht der zu erwartenden Forschungserkenntnisse als zu gross.

Veto bedroht Hirnforschung

Die beiden beteiligten Forscher, Professor Kevan Martin und PD Daniel Kiper, beide vom Institut für Neuroinformatik, sehen mit dem der neuen, rigiden Praxis bei der Bewertung von Primatenversuchen die Hirnforschung auf dem Platz Zürich bedroht. (1) Hans Sigg, Tierschutzbeauftragter von UZH und ETH sagte, dass der Begriff „Würde“ durch die Rekurrenten wesentlich weiter interpretiert werde, als es die Definition im Tierschutzgesetz vorgebe. Unverständlich sei, dass das eine Projekt bereits mehrfach bewilligt und nie beanstandet wurde. Das andere wurde in ähnlicher Form bereits in einem früheren Rekursverfahren gutgeheissen.

Weiter ist es für die Hochschulen nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Meinungsumschwung bei der Bewertung von Tierversuchen mit Primaten stattgefunden hat, obwohl sich die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert haben.

Ein Umschwung bei der ethischen Betrachtung von Versuchen mit Menschenaffen hat sich im Mai 2006 abgezeichnet. Damals haben die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) den Bericht „Forschung an Primaten – eine ethische Bewertung“ veröffentlicht. Darin forderten sie höhere Hürden für belastende Versuche mit Menschenaffen. (2)(3)



Fussnoten:
(1) Vgl. ETH Life-Artikel „Die Hände gebunden“: www.ethlife.ethz.ch/articles/inianimresear.html
(2) Vgl. ETH Life-Bericht „Ethiker fordern hohe Hürden“: www.ethlife.ethz.ch/articles/tages/ethikundprimaten.html
(3) Medienmitteilung zum Ethikbericht: www2.bafu.admin.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_ekah/news/2006-05-22-01099/index.html



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