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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 18.01.2005 06:00

Jubiläumsrückblicke der ETH Technikgeschichte
Die Legitimationskarte

Ursprünglich ein Dokument, das den Aufenthalt in der Universitätsstadt Zürich regelte, entwickelte sich die ‚Legi’ bald zu einer Verwaltungskategorie des Sozialstaats, wurde zum Ausweis des studentischen Lebens schlechthin und steht mittlerweile auch als inneruniversitäre Kreditkarte zur Verfügung.

Von Andrea Westermann, Technikgeschichte der ETH Zürich

Um die Aufenthaltsbedingungen der neu nach Zürich kommenden polytechnischen Schüler zu regeln, führte der Eidgenössische Schweizerische Schulrat am 15. Mai 1855 „Legitimationskarten“ ein, die zusammen mit den Zürcher Polizeibehörden und dem Bezirksstatthalteramt erarbeitet worden waren. Die Zugehörigkeit zur Schule wurde über folgende Variablen dokumentiert:

„Herr ....

wohnhaft bei .... N°.....

wird in Folge seiner Aufnahme (dd)..... als .

..... am eidg. Polytechnikum anerkannnt.

Der Direktor: .....

Der Bezirksstatthalter: .......“

Der Ausweis berechtigte nicht nur zum dauerhaften Aufenthalt in Zürich, sondern ermöglichte auch bald spezielle Vergünstigungen. Die wichtigste vertragliche Festschreibung einer Sonderbehandlung war die ab Oktober 1857 eingeführte Krankenkasse für Polytechniker, machte sie den studentischen Status doch zu einer eigenen Kategorie in den privaten und später auch staatlichen Systemen der sozialen Sicherung.

Für knapp 3 Franken im Jahr krankenversichert

In Anlehnung an den Vertrag, den die Universität Zürich für „immatrikulierte Studenten“ mit dem Kantonsspital abgeschlossen hatte, wurde beschlossen, „von jedem Studenten für jedes halbe Jahr eine Geldleistung von 1,46 Fr.“ einzusammeln, die Summe zu bewirtschaften und nach dem Solidarprinzip aus diesem Topf alle anfallenden Kosten für Spitalbehandlungen zu zahlen. Die Spitalpflege verpflichtete sich im Gegenzug, „fortwährend ein Kostgängerzimmer im neuen Krankenhaus zur Aufnahme erkrankter Schüler des Polytechnikums in Bereitschaft zu halten“. Bei einem mehr als sechswöchigen Aufenthalt des Patienten war vom Polytechnikum zusätzlich ein Tagessatz von 2,40 Fr. zu entrichten. Falls die Studenten Mobiliar beschädigten, „z.B. im Delirium“ hätten sie dafür selbst zu haften.

Bald wurde die Legi auch in anderen Bereichen akzeptiert und ihre Reichweite ausgebaut. Sie übernahm ausserhalb der Universität in immer mehr Kontexten die Funktion, ihren Inhabern eine verbilligte Teilnahme am öffentlichen Leben zu gestatten.


ETH-Geschichte multimedial

In Hinblick auf das 150-Jahr Jubiläum der ETH Zürich hat das Institut für Geschichte im Auftrag der Schulleitung das Projekt "ETHistory 1855-2005" lanciert. Ziel ist es, die lange und reiche Geschichte der Schule zu vergegenwärtigen und zeitgemäss zu präsentieren – die Basis für eine kritische und zukunftsgerichtete Reflexion über die Schule im Jubiläumsjahr 2005. Neben einer historischen Studie zur ETH in Buchform wird eine aufwändige, in Deutsch und Englisch verfügbare Website zur Geschichte der ETH realisiert. Diese wird am 6. April 2005 aufgeschaltet. Mehr Infos unter: www.tg.ethz.ch/forschung/




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Bild: ETH -Bibliothek, Archive, Hs 1451:1

Stillschweigend wurde damit vorausgesetzt, dass Studentsein – ungeachtet der verschiedenen familiären Hintergründe – mit einer vorübergehend finanziell prekären Situation einherging, der man durch Reduktionen entgegenkam.

Vergünstigung nach Status

Die heute völlig selbstverständlichen Theater-, Kino- und Zeitungsaboermässigungen etwa wurden für die Polytechnikumsstudierenden mit Reisevergünstigungen auf dem Weg zur Pariser Weltausstellung 1878 eingeläutet, ein Erfolg, den sich der Vorstand des Vereins der Polytechniker gutschrieb: „Es gelang in der Tat dem Vorstande, nicht nur 125 Teilnehmer für die Fahrt zu gewinnen, sondern auch eine Reduktion der Fahrpreise auf der französischen Ostbahn um 50 Prozent, sowie freien Eintritt in die Ausstellung zu erwirken.“ Der Schulrat hatte dazu einige Muster der Legitimationskarten an den Adjunktanten des schweizerischen Generalkommissärs in Paris zu senden, denn ebenso wie beim Spitalvertrag wurde nicht individuell, sondern nach Status vergünstigt. Die Ostbahn „ne réclame pas la liste nominative des éléves qui profiterons de cette mesure mais elle desire recevoir le plus tôt possible quelques specimens du certificat dont ils seront porteurs, enfin de pouvoir donner les instructions.“

Digitalisierte Person

An den datenverwalterischen Aspekt, den die Meldebehörden mit der Legi ursprünglich verbanden, wurde dagegen jahrzehntelang nicht weiter angeknüpft. Erst im Rahmen des auf weitere Integration der Verwaltungs-, Betriebs- und Dienstleistungseinheiten abzielenden „Projekts Q“, wobei Q für das berühmt-berüchtigte Credo „Qualitätsmanagement“ steht, kam man auf die Idee, die Legi zu materialen Grundlage aller relevanten Hochschuldaten und –zugänge zu machen. Anfang 1998 wurde die elektronische Legi eingeführt, die nun, was das Format anbelangt, mit dem Personalausweis der an der ETH Beschäftigen zusammenfiel. Auf dem Ausweis sind laut Jahresbericht 1998 die „wichtigsten persönlichen Daten“ sowie Art der Anstellung bzw. Studienrichtung und Semesterzahl gespeichert. „Ausserdem eignet sie sich als Zutritts-Badge für entsprechend ausgerüstete Gebäude.“ Die Bibliotheken druckten ihren Barcode auf die ETH-Karte und man könnte, wenn man wollte, eine cash-Funktion aktivieren.


Literaturhinweise:
Die bisher in "ETH Life" erschienenen Jubiläumsrückblicke finden Sie unter: www.ethlife.ethz.ch/articles/ethistory/



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