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Rubrik: Tagesberichte
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Publiziert: 01.02.2002 06:00

Stiftung AVETH-Telejob gegründet
Direkte Hilfe in Härtefällen

Jetzt ist es soweit: Die "Stiftung AVETH-Telejob" ist gegründet. Zweck der Stiftung ist es, in sozialen Notfällen Hilfe für Doktorierende und Assistierende zu leisten. Als Stiftungskapital stehen 100'000 Franken vom Online-Jobvermittler Telejob zur Verfügung.

Von Regina Schwendener

An der Mitgliederversammlung im Sommer 2001 hat die AVETH (Akademische Vereinigung des Mittelbaus der ETH Zürich) beschlossen, eine Stiftung Telejob zu gründen. Am 23. Januar war es soweit. Die zahlreich an der Versammlung im GEP erschienenen AVETH-Mitglieder sprachen sich einstimmig für die Statuten, die Gründung der Stiftung und die Übertragung von 100’000 Franken von Telejob ins Stiftungsgrundkapital aus. Die öffentliche Beurkundung soll bis Ende Januar abgeschlossen sein und damit kann das erste Stipendium ausgeschrieben werden.

Anmeldefrist läuft

Mit dem Zinsertrag des Stiftungskapitals – 5000 Franken im Jahr – sollen Doktorierende und Assistierende in sozialen Härtefällen unterstützt werden – ausnahmsweise aber auch einzelne private gemeinnützige Institutionen oder Organisationen wie die Kinderkrippe der ETH zum Beispiel, erklärt Joachim Klement, der erste Präsident des Stiftungsrates. „Die Förderung der Stipendiaten erfolgt durch fallweise getroffene Entscheidungen nach ganz bestimmten Kriterien. Und es sind einmalige Zuschüsse oder regelmässige Zuwendungen in begrenzter Höhe“, so Klement. Grosse Sprünge könne man mit 5000 Franken im Jahr nicht machen, aber er hoffe doch, dass sich das Stiftungskapital durch weitere Zuwendungen erhöht. Ausserdem bleibe es nicht bei materieller Zuwendung. Gedacht ist auch an ideelle Zuwendung. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr, kann aber auf Antrag verlängert werden. Für diese Förderung aus dem Stiftungskapital ist eine Zweidrittel-Mehrheit der stimmberechtigten Stiftungsratsmitglieder nötig. Die Auswahl der Stipendiaten trifft der Stiftungsrat. Interessierte können sich ab sofort im Telejob-Sekretariat an der Sonneggstrasse 33 (SOL G9, Telefon 2 46 42) anmelden. Konkrete Fragen beantwortet Präsident Klement (Institut für Astronomie, Telfon 2 38 12). Rechtsansprüche gegenüber der Stiftung auf Ausrichtung von Zuwendungen gibt es keine, insbesondere auch nicht auf wiederkehrende Leistungen, betont Joachim Klement.

Was sind „soziale Härtefälle“?

Soziale Härtefälle sind im Sinne der Statuten dann gegeben, wenn die gesamte Vergütung der Assistenzstelle durch die ETH Zürich, den Schweizerischen Nationalfonds oder dritte Geldgeber nicht derjenigen einer 75-Prozent-Stelle entspricht, wenn im Weiteren der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin für mindestens eine weitere Person im engeren Familienkreis aufkommen muss, wenn private Leistungen für körperlich schwer behinderte Mitglieder der Familie erbracht werden müssen oder der/die Antragsteller selbst unter körperlicher Behinderung (IV-Grad von mindestens 20 Prozent) leiden.


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Vorstand Stiftung AVETH-Telejob
Unser Bild zeigt (v.l.) die Stiftungsratsmitglieder Marc Honikel, Mathias Terheggen, Präsident Joachim Klement und Vizepräsident Martin Näf.

Und schliesslich wird noch als Härtefall anerkannt, wenn er/sie ausschliesslich wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nationalität oder wegen Fehlens einer solchen nicht in der Lage ist, in der Schweiz vergebene Stipendien zu erhalten. Dieser letzte Passus könnte auf viele Personen an der ETH zutreffen, wurde in der Diskussion an der AVETH-Mitgliederversammlung laut. Es wurde ein Ansturm auf die Stipendien befürchtet, was sich aber erst einmal bewahrheiten müsste.

Entscheid fällt bis 31. Mai

Die Bewerbungen, die jetzt innerhalb der ETH ausgeschrieben werden, sichtet der Stiftungsrat bis zum 31. März. „Die Bewerbungsschreiben werden vertraulich behandelt“, betont Joachim Klement. Die einzureichenden Unterlagen sollen einen Begleitbrief, einen tabellarisch abgefassten Lebenslauf, die Anstellungsverfügung der ETH und Unterlagen enthalten, welche den Nachweis erbringen, dass die in den Statuten festgelegten Kriterien zur Förderung erfüllt sind. Wenn möglich würde mit den ausgewählten Kandidierenden zur individuellen Ausarbeitung einer Förderung ein persönliches Gespräch geführt, bevor der Entscheid über Art und Umfang der Hilfeleistung durch den Stiftungsrat bis zum 31. Mai des jeweils laufenden Geschäftsjahres gefällt wird. Die Förderung selbst beginnt mit dem neuen Rechnungsjahr, also die erste im Oktober 2002.

Der Stiftungsrat

Die Mitglieder des Stiftungsrates sind Joachim Klement als erster Präsident, Martin Näf als Vizepräsident, Peter Kozlik als erster Sekretär, Mathias Terheggen (zuständig für die Finanzen) und Marc Honikel (ohne speziellen Aufgabenbereich). Eine Revisorenstelle berichtet dem Stiftungsrat schriftlich zu Handen der zuständigen staatlichen stiftungsrechtlichen Aufsichtsbehörde über das Ergebnis der Prüfung. Als Revisoren sind Franta Kraus (Co-Präsident AVETH), Moritz Kälin (Ex-Präsident AVETH), Katrin Spörri und Christian Vogel gewählt.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.aveth.ethz.ch oder erhalten diese bei folgender Adresse: sekret@aveth.ethz.ch




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