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ETH - Eidgenoessische Technische Hochschule Zuerich - Swiss Federal Institute of Technology Zurich
Rubrik: Campus Life
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Publiziert: 23.08.2001 06:00

Die Mitarbeitenden der ETH Zürich erhalten Einzelarbeitsverträge
Vertrag löst Verfügung ab

Am 1. Januar 2002 tritt an der ETH Zürich das neue Personalrecht in Kraft. Das heisst, der Einzelarbeitsvertrag tritt an die Stelle der hoheitlichen Verfügung. Anfang Oktober werden fast 8'000 Mitarbeitenden der ETH Zürich - ausgenommen Professorenschaft und Lehrlinge - die neuen Verträge zur Unterschrift zugeschickt.

Regina Schwendener

Die ETH Zürich erhält ein neues Personalrecht. Das grüne Licht dazu erteilten die schweizerischen Stimmberechtigten am 26. November 2000 mit einem deutlichen Ja zum Bundespersonalgesetz (BPG). Darauf abgestützt erarbeiteten die Sozialpartner gemeinsam die Personalverordnung für den ETH-Bereich. Nachdem der Bundesrat das "Verordnungspaket” genehmigt hatte, setzte der ETH-Rat am 12. Juli dieses Jahres das neue Personalrecht auf den 1. Januar 2002 in Kraft. Damit verlieren das Beamtengesetz von 1927 sowie die zugehörigen Verordnungen - zum Beispiel die Beamten-, Angestellten- oder Assistierendenverordnung - ihre Gültigkeit.

Verträge wahren "Besitzstand”

Neue gesetzliche Grundlage des Personalrechts bilden ab 1. Januar 2002 das BPG, die Rahmenverordnung zum BPG, die Inkraftsetzungs- und Überführungsverordnung sowie die Personalverordnung für den ETH-Bereich (PVO). Bisher sei das Arbeitsverhältnis hoheitlich verfügt worden, erklärt der Leiter der Personalabteilung, Piero Cereghetti im Gespräch mit ETH-intern. Jetzt erhalten die Mitarbeitenden - wie schon erwähnt, ohne die Professorinnen und Professoren sowie die Lehrlinge und Lehrtöchter - einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag, welcher die Unterschrift beider Vertragsparteien bedingt. "Der Vertrag ist öffentlich-rechtlicher Natur”, unterstreicht Cereghetti und weist darauf hin, dass die Angaben aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis bezüglich Arbeitsbereich, Gehalt und Vertragsdauer unverändert übernommen werden. Der Vertrag wird kurz sein. Die Funktionen der Mitarbeitenden sind nicht darin enthalten. Diese finden sich im Pflichtenheft/Stellenbeschrieb, für dessen Erstellung nach wie vor die Vorgesetzten verantwortlich sind.

Mitte September werden die Mitarbeitenden in einem Brief auf das weitere Vorgehen und die geplanten Informationsveranstaltungen hingewiesen. Dazu erhalten sie eine Informationsbroschüre mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Zwischen dem 3. und 5. Oktober werden die Verträge samt Gesetzestexten und Informationen mit der Post versandt.

Die wichtigsten Punkte im neuen Personalrecht

Die Regelungsdichte in der bisherigen Gesetzgebung sollte ausgedünnt werden. Im Prinzip werden viele bisherige Bestimmungen modernisiert gestaltet, was sich in Detailänderungen niederschlägt. Viel weiter als ursprünglich geplant wird der Rahmen bei den Treueprämien gesetzt. Bisher erhielten die Mitarbeitenden diesen Bonus ab 20 Dienstjahren, neu erhalten ihn die festangestellten Mitarbeitenden bereits ab fünf Jahren.

Ein grösserer Schutz besteht im Krankheitsfall: Ab dem ersten Anstellungstag - für befristete wie unbefristete Anstellungsverhältnisse - wird zwei Jahre lang eine 100-prozentige Lohnfortzahlung garantiert. Diese sehr grosszügige Bestimmung soll vor allem den über 3'500 befristet angestellten Mitarbeitenden zugute kommen. Der Mutterschaftsurlaub wird von acht auf 16 Wochen - unabhängig von der Anstellungsdauer - heraufgesetzt, und die bisherige Kinder- und Familienzulage wird durch eine einheitliche Betreuungszulage ersetzt.


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ArbeitsvertrŠge/Cereghetti
Piero Cereghetti (Bild) und sein Team müssen noch viel Arbeit bewältigen, um die neuen Arbeitsverträge an der ETH Zürich zu etablieren. gross

Als den schwierigsten Verhandlungspunkt zwischen den Sozialpartnern bezeichnet Cereghetti die Definition der maximalen Dauer der befristeten Verträge, eines der tragenden personalpolitischen Elemente der Hochschule. Im wesentlichen wurden dabei die heute geltenden Regelungen beibehalten, wobei die Pflicht der Überwachung dieser Norm verschärft wird. Froh ist Cereghetti auch, dass der Bundesrat für die Hochschulen eine Übergangsfrist von zwei Jahren bei dieser Umsetzung gewährt.

Lohnsystem ändert erst 2004

Das Thema Lohn ist noch kein Bestandteil der vorliegenden Personalverordnung. Das bestehende Lohnsystem wird bis zur Einführung des neuen Lohnsystems - voraussichtlich im Jahre 2004 - weitergeführt. Auf ETH-Ratsstufe wurde eine Arbeitsgruppe mit den Exponenten aller Institutionen des ETH-Bereichs und den Sozialpartnern gebildet. Der Entscheid werde auf dem Weg der Konsultationen und Vernehmlassungen fallen, so Cereghetti.

Arbeitsintensive Umsetzung

Um das neue Personalrecht überhaupt umsetzen zu können, braucht es viel Vorarbeit: Die Arbeitsprozesse innerhalb der Personalabteilung müssen auf die neuen Anstellungsbedingungen umgestellt werden. Verschiedene Reglemente müssen gleichzeitig auf ihre weitere Gültigkeit überprüft werden. Gleichzeitig wird auf die elektronische Archivierung des Vertragswesens gesetzt, was auch in Zukunft eine schlankere Umsetzung der sehr zahlreichen Mutationen erlaubt. Eine grosse Herausforderung ist die Anpassung des SAP-Systems, damit die neuen Verträge in der gewünschten Form und inhaltlich korrekt abgebildet werden können. Daran wirken seit Mai Mitarbeitende der Personalabteilung, der Informatikdienste sowie externe Berater mit, erzählt Piero Cereghetti. Als wichtige und immer aktualisierte Informationsquelle für Vorgesetzte und Mitarbeitende bezeichnet Cereghetti die Einrichtung eines modernen und übersichtlichen elektronischen Informationshandbuches.

Nun beginnt die Arbeit mit dem Produzieren, Verpacken, Verschicken der Verträge. Zudem muss der Rücklauf kontrolliert und eventuell nachfasst, nach der Ursache des Nichtzurückschickens gefragt werden, denn bis zum 15. November sollten alle Verträge unterschrieben wieder bei der Personalabteilung eingetroffen sein. "Wer sich grundsätzlich weigert, den neuen Einzelarbeitsvertrag zu unterzeichnen - obwohl die Konditionen ja nicht ändern - muss mit einer Kündigung rechnen”, sagt der Personalleiter.




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