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Was Computer und Autos (nicht) gemeinsam haben |
Von Bernhard Plattner „Kreditkarten-Spion im Internet" – so lautete die Schlagzeile auf der „Kehrseite" des Tages-Anzeigers am vergangenen Samstag. Der Text wies auf die neue Variante eines altbekannten Computerwurms hin, der zur Zeit sein Unwesen treibt und für seine Verbreitung ebenso altbekannte Sicherheitslücken in Computersystemen nutzt. Unangenehm sind die Wirkungen: Er installiert eine Abhörsoftware, welche darauf getrimmt ist, Benutzernamen und zugehörige Passwörter sowie Kreditkartennummern zu erkennen, zu speichern und sie auf Abruf bereitzuhalten. Die genutzten Sicherheitslücken sind a) ein Fehler im Internet Explorer von Microsoft, der schon vor rund anderthalb Jahren mit einem Flicken (Patch) behoben wurde, und b) die unbedarften Benutzerinnen und Benutzer, welche keinen aktuellen Virenschutz installiert haben, auf einen E-Mail-Anhang klicken und den Wurm damit auf ihrem Rechner installieren. Das wirft einige Fragen auf. Als Erstes muss man sich wundern, warum es immer noch Installationen gibt, die den längst erkannten und geflickten Fehler enthalten. Ist es Nachlässigkeit auf Seiten der PC-Besitzenden? Nichtwissen? Oder ist die Prozedur, die den Rechner unempfindlich gegenüber dieser Attacke machen würde, schlicht zu kompliziert? Auf jeden Fall muss man folgern: Der Betreiber eines PCs, der sein Gerät vom besagten Wurm infizieren lässt, hat es nicht im Griff und stellt eine Gefahr für seine Umwelt dar, da der Wurm sofort weitere PCs zu infizieren sucht.
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Die Gesellschaft hat einen probaten Umgang mit potentiell gefährlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder: Um solche Tätigkeiten auszuüben, braucht man eine behördliche Bewilligung, die nur nach einer eingehenden amtl. Prüfung abgegeben wird. Das gilt bekanntlich für das Autofahren, für ärztliche Verrichtungen und – in einigen Kantonen – sogar für das Führen einer Gaststätte. Dem Zuwiderhandelnden drohen Sanktionen. Das Autofahren ohne Schein wird bestraft, ebenso das fahrlässige Übersehen einer roten Ampel. Ins Auge gehen kann’s auch, wenn man den Zündschlüssel kurz stecken lässt und der wendige Autodieb einen Unfall verursacht. Für das Autofahren hat sich der Gesetzgeber eine weitere Schutzvorrichtung einfallen lassen, die Kausalhaftung (auch Gefährdungshaftung genannt). Wer nur schon ein motorisiertes Gefährt betreibt, erzeugt eine abstrakte Gefahr. Somit haftet man als Fahrzeughalter gegenüber nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden auch ohne eigenes Verschulden. Es wird klar: Wir brauchen eine Art PC-Anwenderausweis, wenn möglich im Kreditkartenformat, der nur an Personen erteilt wird, die sich über die erforderlichen Kenntnisse für den sicheren Betrieb eines PCs ausgewiesen haben. Fahrlässigkeiten, wie z.B. das Nicht-Installieren eines Sicherheits-Updates, würden gebührend geahndet. Darüber hinaus haftete jeder Betreiber eines PCs grundsätzlich, wenn sein Gerät von Hackerinnen als Angriffswaffe missbraucht wird, auch wenn sich der Betreiber nichts zuschulden kommen liesse. Wetten, dass die Häufigkeit und die Verbreitung von Würmern, Viren & Co. durch derartige Massnahmen vermindert würden? Oder würde sich dadurch nur ein neues Tätigkeitsfeld für Versicherungen und Anwälte eröffnen? (Forts. folgt.) PS: Wer sich über die Gefahren orientieren möchte, die unter der glatten Oberfläche des Web-Browsers lauern, der besuche heute Mittwoch den ETH World Showcase „Always on-line, always under attack"! www.ethworld.ethz.ch/nw/showcase/events/ |
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