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Publiziert: 08.05.2003 06:00

Agrarpolitik 2007
Nationalrat für Gentech-Moratorium

(mib) Die schweizerische Landwirtschaft soll gentechfrei bleiben. Das hat gestern der Nationalrat bei der Behandlung der Agrarpolitik 2007 mit 83 zu 78 Stimmen beschlossen und einem Moratorium bis Ende 2009 zugestimmt (1). Für das Moratorium stimmten die Ratslinke sowie ein Teil der SVP-Fraktion, die damit den Bauernverband unterstützte und der Argumentation von Simonetta Sommaruga (SP/BE) folgte. Die Berner Nationalrätin sagte, dass natürliche und damit gentechfreie Agrarprodukte einen Konkurrenzvorteil für die Schweizer Landwirtschaft bedeuteten. Gegen das Moratorium votierten die FDP- und CVP-Fraktion sowie Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss. Bundesrat Deiss sagte, das Moratorium gäbe ein falsches Signal für den Forschungsplatz Schweiz und kritisierte, dass das Landwirtschaftsgesetz der falsche Ort für die Diskussion um die Gentechnik sei.

Sollte auch der Ständerat dem Moratorium zustimmen, würde die „Gentechfrei-Initiative“ zurückgezogen, hiess es gestern im Bundeshaus. Die Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“, kurz „Gentechfrei-Initiative“, wurde Mitte Februar 2003 lanciert und fordert ebenfalls ein Moratorium (2). Nach Angaben des Initiativkomitees seien bereits 92'000 Unterschriften zusammengekommen. „Es ist klar festzuhalten, dass die Gentechfrei-Initiative den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz betrifft und somit Freisetzungsversuche für Forschungszwecke nicht direkt tangiert werden“, sagte Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL) bei der Lancierung. „Die Bedingungen für eine Freisetzung regelt heute das Umweltschutzgesetz, ab Inkrafttreten das Gentechnikgesetz.“

ETH-Vizepräsident für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen, Ueli Suter, hielt damals auf Anfrage gegenüber ETH Life fest: „Für die Hochschulen und die


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Während den nächsten fünf Jahren ist die Freisetzung von Gentech-Pflanzen untersagt, hat der Nationalrat beschlossen. Die Forschung bleibt jedoch erlaubt. gross

Bevölkerung ist es wichtig, dass die Forschung nicht tangiert wird. Es braucht zum Beispiel ein grundsätzliches Bekenntnis zur Risikoforschung, weil noch grosse Wissensdefizite um die ökologischen Folgen von Freisetzungen bestehen.“

Der Schweizerische Arbeitskreis für Forschung und Ernährung, InterNutrition, bedauert die „äusserst knappe Annahme“. Der Entscheid sei „eine unnötige politischen Zwängerei und steht im Widerspruch zum frisch vom Parlament verabschiedeten Gentechnik-Gesetz, welches ein strenges und taugliches Instrument ist um den verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnologie in der Landwirtschaft zu regulieren. Das Moratorium ist rückwärtsgerichtet und nimmt der Landwirtschaft eine zukunftsgerichtete Handlungsfreiheit weg“, heisst es in einer Medienmitteilung.


Fussnoten:
(1) Ratsdebatte im Wortlaut: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4618/81315/d_n_4618_81315_81316.htm
(2) „Forschung wird nicht tangiert“, ETH Life vom 19. Februar 2003: http://www.ethlife.ethz.ch/articles/gen.html



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