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Rubrik: News
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Publiziert: 06.03.2003 06:00

Freisetzungsversuch in Lindau
Aussaat vorläufig gestoppt

(rib) Die Zeit drängt. Laut dem Leiter des Freisetzungsversuches, dem ETH-Pflanzenwissenschafter Christof Sautter, muss bei warmem Klima die Aussaat des gentechnisch veränderten Weizens in der ersten Märzhälfte erfolgen, da sonst zuverlässige Aussagen über die Wirkung der Genmanipulation auf den Stinkbrandbefall schwierig sind. Gestern hat nun aber das Bundesgericht die Aussaat vorläufig gestoppt, nachdem diese vom Departement Leuenberger trotz Beschwerde der Umweltorganisation Greenpeace, des Verbandes der integriert produzierenden Landwirte, der IP Suisse und lokalen Beschwerdeführer aus Lindau erlaubt worden war. Die Beschwerdeführenden haben sich nun ans Bundesgericht gewandt mit dem Antrag, die Aussaat sei so lange zu verbieten, bis das Departement Leuenberger (und letztinstanzlich das Bundesgericht) über die Beschwerde entschieden haben.

Dass die Zeit drängt, scheint auch dem Bundesgericht klar zu sein: Es hat dem Antrag der Beschwerdeführenden auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung vorläufig entsprochen, der ETH eine ungewöhnlich kurze Frist von zwei Tagen zur Vernehmlassung angesetzt und kurzfristig eine öffentliche Urteilsberatung auf den 12. März festgelegt. An diesem Tag wird sich entscheiden, ob Sautter dieses Jahr noch aussäen kann.

Entscheidet das Bundesgericht im Sinne von Sautter, so kann er sofort mit der Aussaat beginnen. Entscheidet es gegen ihn, so ist sicher, dass der Versuch wegen des verpassten Aussaattermins 2003 nicht mehr durchgeführt werden kann.


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"Geschlossene Tür" für ETH-Forschende: Laut Bundesgericht hat die Aussaat von gentechnisch verändertem Weizen in Lindau vorläufig zu unterbleiben. gross

Da bei der Frage der Sicherheitsvorschriften des Versuches – voraussichtlich - auch wieder der ganze Instanzenzug bis ans Bundesgericht ausgeschöpft würde, wäre nicht sicher, ob ein Bundesgerichtsentscheid im Frühling 2004 vorliegen würde. Im ungünstigsten Fall wäre ein Versuch erst im Jahre 2005 möglich. Dass Sautter irgendwann aussäen kann, steht für Marcus Desax, Rechtsanwalt bei der Zürcher Kanzlei Pestalozzi Lachenal Patry, welche die ETH beim Freisetzungsversuch juristisch berät, ausser Frage: „Der Versuch ist bereits 2002 vom Departement Leuenberger grundsätzlich bewilligt worden. Dieser grundsätzliche Entscheid kann nicht mehr angefochten werden.“


Literaturhinweise:
ETH Life"-Bericht "Aussaat kaum gefährdet ": /www.ethlife.ethz.ch/articles/news/bundesgergenweizen.html



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