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Etappensieg für ETH-Versuch mit Gentechweizen BUWAL-Ja trotz Bedenken |
Nachdem das Verfahren neu aufgerollt wurde, hat das BUWAL jetzt das ETH-Gesuch für ein Freisetzungs-Experiment mit genverändertem Weizen bewilligt. Zahlreiche Sicherheitsauflagen und die von der Politik für Versuche zu Forschungszwecken vorläufig tolerierte Antibiotikaresistenz machen ein Ja vertretbar, sagte BUWAL-Chef Philippe Roch gestern in Bern. Die ETH ist über den Entscheid erleichtert, Greenpeace hingegen hat bereits Rekurs angekündigt Von Norbert Staub Ein erster Erfolg für die ETH, nachdem das Prozedere neu gestartet wurde: Das Bundesgericht hatte beim Bewilligungsverahren zum Weizen-Versuch des ETH-Pflanzenforschers Christof Sautter im Frühjahr gravierende Verfahrensmängel festgestellt. Nun hat das Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft (BUWAL) dem erneut eingereichten und aktualisierten Gesuch grünes Licht erteilt – mit strengen Auflagen. Weiterhin Zweifel am Sinn des Versuchs „Wir haben weiterhin Zweifel an der Qualität dieses Experiments“, gab BUWAL-Direktor Philippe Roch gleich eingangs der Medienorientierung am Donnerstag in Bern zu bedenken. Die 1'600 Gentechpflanzen auf der Testparzelle enthalten ein kp4-Gen, das die Bildung des KP4-Proteins reguliert. Dieses soll den Befall des Weizens mit der Pilzkrankheit Stinkbrand hemmen. In der BUWAL-Verfügung heisst es: „Die unvollständige Charakerisierung der Pflanzen und die fehlende Nachweismethode des KP4-Proteins in den Pflanzen schmälern den potenziellen Erkenntnisgewinn.“ Roch verwies auf die Haltung der eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH). Aufgrund ihrer anhaltenden Skepsis über die Konzeption des Versuchs und der bisherigen Ergebnisse im Gewächshaus hat sie den Versuch einstimmig zur Ablehnung empfohlen. „Es ist aber nicht am BUWAL, über Sinn und Zweck des Versuchs zu urteilen, sondern über das Risiko“, sagte Roch. Die eidgenössische Fachkommission für Biosicherheit hat dem Versuch mehrheitlich zugestimmt. Das BUWAL seinerseits erachtet bei normalem Versuchsverlauf das Risiko der Auskreuzung durch Pollenflug aufgrund der Kleinflächigkeit des Versuchs als gering und darum tragbar. „Forschung muss möglich bleiben“ Massgebend für die Zustimmung des BUWAL zum Versuch sei, dass beim Thema Gentechnologie inzwischen mehr Klarheit herrsche. Einerseits politisch: „Das Parlament hat in der Beratung zur Gen-Lex den Willen geäussert, dass das Ausbringen von Antibiotikaresistenz-Genen – wie sie auch im ETH-Weizen vorkommen – für Forschungszwecke noch bis Ende 2008 in Kauf genommen werden soll. Dem müssen wir als Vollzugsbehörde Folge leisten“, erklärte Roch.
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Gleichzeitig will der BUWAL-Chef die Bewilligung als ein Signal an die Forschung verstanden wissen, dass "solche Experimente in der Schweiz möglich sind". Eine Kommerzialisierung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen liegt laut Roch aber trotz dieses Entscheids in weiter Ferne. Offene Türen eingerannt Zum anderen sind laut Roch die Auflagen zur Gewährung der Sicherheit des Versuchs verschärft worden. Die vom BUWAL jetzt allerdings geforderten Massnahmen sind bei näherem Hinschauen so neu nicht. Von den meisten ist bereits in der im Dezember 2002 erteilten Bewilligung die Rede: die fünfköpfige Begleitgruppe – darin vertreten: BUWAL, Kanton Zürich, Gemeinde Lindau, Experten –, die systematisch mit sämtlicher Information zum Versuch versorgt werden muss, existiert bereits. In dieser Gruppe ist mit der Geobotanikerin Angelika Hilbeck auch die ETH vertreten. Die Schutzzelte, welche den Weizen während der Pollenflugphase von der Umwelt abschirmen sollen, die Überprüfung des Verbleibs gentechnisch veränderter Organismen im Boden, eine Mantelsaat sowie die intensive Überwachung der Testparzelle – in der Pollenflugphase rund um die Uhr – sind für Christof Sautter Selbstverständlichkeiten, die er zum Teil selbst vorgeschlagen hat. „Neu sind einige Details: Dass der Boden während zwei Jahren nach Ende des Experiments überwacht werden muss statt nur ein Jahr lang. Und dass der Radius, in dem die Bepflanzung inventarisiert werden muss, jetzt 500 statt 250 Meter beträgt. Hier muss ich neu allerdings nur den Weizen angeben, nicht auch andere Arten“, erläutert Sautter. Das BUWAL habe bei ihm also einige Türen eingerannt, die ohnehin schon offen standen. Entscheid von Politik beeinflusst Wie sehr diese Entscheidung denn unter politischem Einfluss zustande gekommen sei, wurde Philippe Roch gefragt. „Politischer Druck war da“, räumte der BUWAL-Chef ein, der sich im Zuge der BUWAL-Neins zum Gesuch vom November 2001 mit harter Kritik und Rücktrittsforderungen konfrontiert sah. Es sei aber nie versucht worden, ihn persönlich zu beeinflussen. „Nun werden wohl Rücktrittsforderungen von links-grüner Seite kommen“, zeigte sich Roch gelassen.
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