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Rubrik: News

Aussaat des Genweizens in diesem Jahr?
Entscheidender Entscheid

Published: 12.03.2003 06:00
Modified: 11.03.2003 11:28
druckbefehl

(rib) Bei der Aussaat des gentechnisch veränderten Weizens in Lindau ist nicht nur für Aussenstehende schwierig, den Überblick über die verschiedenen Verfahren zu behalten. Grundsätzlich sind zum jetzigen Zeitpunkt drei Fragen zu unterscheiden. Die erste ist die grundsätzliche Versuchsbewilligung. Diese wurde vom UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) erteilt. Laut Marcus Desax, Rechtsanwalt bei der Zürcher Kanzlei Pestalozzi Lachenal Patry, welche die ETH beim Freisetzungsversuch juristisch berät, wurde dieser Entscheid von niemandem ans Bundesgericht weitergezogen und wurde somit rechtskräftig. Dies bedeutet, dass die Frage der grundsätzlichen Versuchbewilligung endgültig entschieden ist und in keinem späteren Verfahren mehr aufgeworfen werden kann. Die Juristen nennen diesen Umstand die „materielle Rechtskraft“.

Umstrittene Versuchsbedingungen

Die nächste Frage ist die Ausgestaltung der Versuchsbedingungen, die inzwischen vom BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) festgelegt wurden. Dieser Entscheid wurde an das UVEK als vorgesetzte Behörde des BUWAL weitergezogen. Das UVEK hat bislang noch nicht entschieden. Erwartet wird der Entscheid in der zweiten Hälfte dieses Jahres. Dieser kann anschliessend noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Eigentlich nur eine Vorfrage

Die jetzt aktuelle Frage besteht darin, ob Christof Sautter, Leiter des Freisetzungsversuches, und ETH-Pflanzenwissenschafter, bereits aussäen darf, obwohl die Versuchsbedingungen noch nicht endgültig festgesetzt wurden. Oder anders ausgedrückt: Wie muss sich Sautter verhalten, bis das UVEK entschieden hat? Gemäss Gesetz muss nämlich nicht immer bis zum letztinstanzlichen Urteil gewartet werden, bis ein Urteil eines unteren Gerichts umgesetzt werden kann, sondern nur, wenn der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt wird. Diese wird normalerweise dann erteilt, wenn der Beschwerde gute Chancen eingeräumt werden und „nicht leicht wieder gutzumachende Nachteile“ glaubhaft gemacht werden.


Superprovisorischer Vorentscheid

Das UVEK entzog am 20. Februar der Beschwerde in einem Vorentscheid, einem sogennanten „prozessleitenden Entscheid“, die aufschiebende Wirkung und erlaubte Sautter somit, dass er bereits mit der Aussaat beginnen kann, bevor das UVEK über die Versuchsbedingungen entschieden hat. Wegen dieses prozessleitenden Entscheides wurde vor wenigen Tagen nun das Bundesgericht angerufen. Dieses wird heute über die Vorfrage entscheiden. Bis letzte Woche hätte Sautter eigentlich aussäen können, da der prozessleitende Entscheid des UVEK bis zum Entscheid des Bundesgerichts gültig ist. Letzte Woche hat nun das Bundesgericht in einem superprovisorischen Vorentscheid über den Vorentscheid verfügt, dass Sautter nicht aussäen darf, bis es selber heute über den Vorentscheid befindet.

Vorentscheidung ist essentiell

Sollte das Bundesgericht entscheiden, dass nicht ausgesät werden darf, bis das UVEK über die Versuchsbedingungen entschieden hat, würde dies bedeuten, dass dieses Jahr keine Aussaat mehr stattfinden könnte, da der UVEK-Entscheid kaum bis zum Ende des Aussaatfensters vom 15. März erwartet werden kann (1) . Und selbst wenn das UVEK bis zur nächsten Aussaatperiode vom Frühling 2004 entscheidet, ist die Aussaat nächstes Jahr nicht gesichert, da der UVEK-Endentscheid auch wieder ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. Und ob dieses dann vor Frühling 2004 entscheidet, ist alles andere als sicher. Im ungünstigsten Fall könnte Sautter bei einer negativen Entscheidung erst im Frühling 2005 aussäen, bei einer positiven Entscheidung sofort. Für Sautter würde es bei einem negativen Entscheid des Bundesgerichtes dann auch aus einem anderen Grund eng: Sein Forschungsgeld ist dieses Jahr garantiert, nächstes Jahr jedoch nicht mehr. Er müsste dann wieder einen neuen Antrag einreichen.

Footnotes:
(1 ETH-Life Bericht "Aussaat vorläufig gestoppt ": www.ethlife.ethz.ch/articles/news/Aussaatstopp.html


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