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Rubrik: News GenLex: CVP-"Brückenschlag" setzt sich durch Forschungsanliegen berücksichtigt |
Published: 03.10.2002 06:00 Modified: 03.10.2002 12:04 |
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(nst) In der Detailberatung des Nationalrats zur GenLex haben gestern Mittwoch die Anliegen der Forschung Gehör gefunden: Beim umstrittenen Artikel 6 des neuen Gesetzes, der die Anwendung der Gentechnologie in der Forschung regelt, hat sich mit deutlichem Mehr der von der Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin eingebrachte Kompromissvorschlag durchgesetzt (1) . Dies mit einem klaren Mehr von 118 gegen 64 Stimmen. Nicht mehr so restriktivDieser Vorschlag räumt der Forschung im Vergleich zum restriktiven Text der vorberatenden Kommission, der im Vorfeld von zahlreichen Forschern kritisiert worden war, deutlich mehr Bewegungsspielraum ein. Gemäss dem gestern verabschiedeten Kompromiss soll die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu Forschungszwecken nicht mehr von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Erkenntnisgewinn „mit natürlichen Organismen“ nicht möglich ist. Zudem soll die Freisetzung auch einen Beitrag zur Biosicherheitsforschung leisten, dies aber nicht ausschliesslich, wie im WBK-Entwurf vorgesehen. Weiter soll es beim Verbot der gentechnisch eingebrachten Resistenzgene bleiben. Und schliesslich soll laut dem Vorschlag Riklin die Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen von der Forschung nicht absolut ausgeschlossen werden können (was wohl nie möglich wäre), sondern „mit höchster Wahrscheinlichkeit“. Verbände ohne BeschwerderechtFür die kommerzielle Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen sollen laut Nationalrat strengere Richtlinien gelten. So muss nachgewiesen werden, dass unbeabsichtigte negative Folgen für andere Arten ausgeschlossen sind und die neu geschaffenen Eigenschaften nicht unerwünscht verbreitet werden. Des weiteren hat der Nationalrat das Verbandsbeschwerderecht aus dem Gentechnikgesetz gestrichen. Er folgte damit einem Antrag des Zuger Nationalrats Marcel Scherer (SVP). Die Kommissionsmehrheit hatte das Verbandsbeschwerderecht für Umweltschutz-, Konsumenten- und bäuerliche Organisationen vorgesehen. ErleichtertÜber den Verlauf der Debatte zeigt sich Wilhelm Gruissem, ETH-Professor für Pflanzenbiotechnologie, erleichtert. Er sehe nun vorerst keinen zwingenden Grund, seine Forschung ins Ausland zu verlagern. Gruissem resümiert: "Ich glaube es war ein guter Tag für die Schweiz, und ich freue mich, dass sich schlussendlich die Rationalität durchzusetzen vermochte." References:
Footnotes:
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