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Rubrik: News
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Publiziert: 23.09.2005 06:00

Bundesrat sagt ja zu Änderung bei Personal- und Professorenverordnung
Grünes Licht für Leistungslohn

(nst) Auf Antrag des ETH-Rates hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom vergangenen Freitag der Einführung des Neuen Lohnsystems (NLS) im ETH-Bereich den Weg geebnet. (1) Mit diesem Ja zur Anpassung der Personal- und der Professorenverordnung kann das Neue Lohnsystem auf den 1. Januar 2006 in Kraft treten. Es bringt eine Flexibilisierung der Anstellungs- und Gehaltsbedingungen an den beiden ETHs und den Forschungsanstalten. Löhne werden künftig nach Funktion, Erfahrung und Leistung bemessen. Damit löst das NLS die bisher üblichen automatischen "Beförderungen" ab.

15 Funktionsstufen statt 38 Lohnklassen

Für die ETH Zürich heisst dies, dass per 1. Januar 2006 sämtliche Funktionen einer der 15 Funktionsstufen im neuen System zugeordnet werden. Bis anhin kamen 38 Lohnklassen zur Anwendung. Wichtiges Element für die individuelle Lohnentwicklung wird künftig die Bewertung der Leistung durch den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte sein. Mindestens einmal pro Jahr findet dazu ein Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden statt. Lohnrelevant ist dieses Gespräch für festangestellte wissenschaftliche Mitarbeitende, Oberassistierende, wissenschaftliche Mitarbeitende ab Lohnklasse 20 sowie für Mitarbeitende im technischen und administrativen Bereich. Diese Kategorien werden ab Januar 2007 erstmals leistungsabhängig entlöhnt.

In den Professorenkategorien wird sich das neue System ab 2009 finanziell auswirken. Hier bleibt das Spektrum der Löhne grundsätzlich unverändert. Bis das Maximum der jeweiligen Kategorie erreicht ist, wird die Lohnentwicklung durch die Leistungsbeurteilung bestimmt. Über die Höhe einer Anpassung entscheidet der ETH-Präsident.


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Um bei Professoren absolute Spitzenkräfte zu rekrutieren, kann der ETH-Rat bis zu 15 Prozent über den Maximallohn hinausgehen. Zur Honorierung aussergewöhnlicher Leistungen kann der ETH-Präsident bis zu zehn Prozent mehr gewähren als maximal vorgesehen.

Information für alle, die es angeht

"Bis zur Einführung des Neuen Lohnsystems werden wir die Mitarbeitenden umfassend über die Neuerungen informieren und die Vorgesetzten auf ihre neuen Aufgaben vorbereiten“, sagt Piero Cereghetti, der Leiter der Personalabteilung der ETH Zürich. So werden für Vorgesetzte am 28.September im HG D 3.2 und am 29. September im HCI D 2 von je 16.15 bis ca. 18.00 Uhr Informationsveranstaltungen durchgeführt. Für Mitarbeitende finden solche am 1. November, 12.15 bis ca. 14.00 Uhr im ETH-Zentrum und am 3. November, 16.15 bis ca. 18.00 Uhr auf dem Hönggerberg statt. Hierzu wird Mitte Oktober persönlich eingeladen.

Orientierung über Zuordnung im Dezember

Zudem wird Anfang November an alle Mitarbeitenden eine Informationsbroschüre versandt, welche die wichtigsten Fragen im Hinblick auf die Änderungen durch das Neue Lohnsystem beantwortet. Gleichzeitig werden auf der Homepage der Personalabteilung ein Leitfaden zur Personalführung und eine Trainingsplattform für Vorgesetzte und Mitarbeitende bereitgestellt. Im Dezember werden alle Mitarbeitenden schriftlich über ihre Zuordnung im Funktionsraster des Neuen Lohnsystems informiert.


Literaturhinweise:
"ETH Life"-Bericht zum NLS: www.ethlife.ethz.ch/articles/NLS.html
Ausführlicher "ETH Life"-Print-Bericht zum NLS vom Januar 2005 (als pdf): www.cc.ethz.ch/news/ethlifeprint/archiv04_05/elp04jan05.pdf

Fussnoten:
(1) Weitere Informationen zum NLS finden Sie auf der Website: www.lohnsystem.ethz.ch



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