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Publiziert: 24.02.2003 06:00

UVEK: Beschwerde ohne aufschiebende Wirkung
Grünes Licht für ETH-Gentech-Versuch

Das Departement Leuenberger hat am Donnerstag der Beschwerde von Lindauer Bauern und Gentechgegnern gegen die BUWAL-Bewilligung für den ETH-Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit ebnet es den Weg für das Experiment. Die Gegner geben sich jedoch noch nicht geschlagen.

Von Norbert Staub

„Wir sind froh über den positiven und rasch gefällten Entscheid des Departements Leuenberger.“ - Ulrich Suter, ETH Vizepräsident für Forschung, zeigt sich erleichtert über den am Freitag bekannt gewordenen Entscheid. Das Departement Leuenberger hat den Beschwerden gegen die vom BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) erteilte Bewilligung für den von ETH-Pflanzenwissenschaftfler Christof Sautter geplanten Versuch mit gentechnisch verändertem Weizen die aufschiebende Wirkung entzogen. „Das zeigt, dass die politisch Verantwortlichen der Forschung in der Schweiz ihre dringend nötige Bewegungsfreiheit erhalten wollen“, so Ulrich Suter weiter. Die ETH gehe davon aus, der Versuch nun endlich realisiert werden könne.

Aussaat nur bis Mitte März möglich

Das BUWAL hatte am 20. Dezember 2002 den ETH-Freisetzungsversuch bewilligt. Gegen diese Bewilligung haben verschiedene Organisationen und Privatpersonen beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Beschwerde erhoben, darunter die Arbeitsgruppe „Lindau gegen Gentech-Weizen“ sowie Greenpeace Schweiz. Diese Beschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Die ETH hat daraufhin beantragt, dem Rekurs die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Grund: für die Aussaat für das Experiment gebe es nur das Zeitfenster zwischen 1. und 15. März. Denn für die Versuchsdurchführung seien tiefe Temperaturen in den ersten Wochen nach der Keimung unerlässlich. Hätte der Versuch um ein Jahr verschoben werden müssen, wäre andererseits die Finanzierung durch den Nationalfonds nicht mehr garantiert gewesen, argumentierte die ETH.

Interessen abgewogen

Das UVEK ist nun dieser Argumentation gefolgt. Zudem sei ein anderer Entscheid von den Beschwerdeführern nicht angefochten worden: das UVEK hatte im September 2002 festgestellt, dass das BUWAL den Versuch zu Unrecht als riskant und deshalb als nicht bewilligungsfähig beurteilt hatte. Es überwiege unterm Strich „das Interesse an der Durchführung des Versuchs gegenüber dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung der hängigen Beschwerden“, teilte das UVEK am Freitag mit. Auch dagegen kann innert zehn Tagen noch einmal rekurriert werden, und zwar beim Bundesgericht.

„Ich bin sehr erleichtert über den Entscheid“, sagt Versuchsleiter Christof Sautter auf Anfrage von ETH Life. „Nun wissen wir, woran wir sind“. Der Pflanzenwissenschaftler hat mit den Vorbereitungen für das Experiment beginnen müssen, ohne sicher zu sein, ob eine Durchführung überhaupt möglich ist. „Das hat Unsicherheit erzeugt und zudem finanzielle und personelle Ressourcen gebunden“, so Sautter.

„Suspekte“ Beschwerde

Der UVEK-Entscheid habe ihn nicht überrascht, sagt Stefan Kohler, Rechtsanwalt bei der Zürcher Kanzlei Pestalozzi Lachenal Patry. Er betreut dort für die ETH das Dossier Gentechnologie. „Wir haben es mit dem weltweit wohl am besten gesicherten Freisetzungsexperiment zu tun“, so Kohler. Bis heute seien in Europa bereits Tausende solcher - aber weit weniger gesicherter - Versuche durchgeführt worden. Von keinem einzigen seien irgendwelche Umwelt-, Gesundheits- oder sonstige Schäden bekannt.

Die Beschwerdeführer hätten keine konkreten Risiken angesprochen, sondern „lediglich Fundamentalopposition betrieben und abstrakte Befürchtungen in den Raum gestellt.“ Eine solche grundsätzliche Ablehnung sei nicht im Sinne von Verfassung und geltenden Gesetzen, denn diese hielten fest, dass Forschung im Gentechnikbereich zulässig ist, sagt der Jurist. „Die Beschwerdeführer haben es zudem bewusst unterlassen, gegen den UVEK-Entscheid selbst zu rekurrieren - im Wissen darum, dass ein Rekurs gegen ein derart sicheres Versuchsprojekt wenig Chancen gehabt hätte“. Das mache, meint Kohler weiter, die vorliegende Beschwerde aus rechtsstaatlicher Sicht „suspekt“.


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Erleichtert: ETH-Pflanzenwissenschaftler Christof Sautter rechnet damit, dass die Aussaat für das Experiment in Lindau im März erfolgen kann. gross

Für Gentech Tür und Tor geöffnet?

Obwohl sich der Wind nun endgültig im Sinne der ETH-Forschung zu drehen scheint, geben sich die Gegner noch nicht geschlagen. Greenpeace-Aktivisten haben am Freitag an der ETH-Versuchsanstalt in Lindau ein Banner mit der Aufschrift: „Gentech-Weizen: gefährlich! sinnlos! überflüssig!“ angebracht. Der UVEK-Beschluss von vergangener Woche schaffe vollendete Tatsachen, bevor die Beschwerde inhaltlich geprüft sei, kritisiert Greenpeace. Unter dem Deckmantel der Forschung werde so dem Gentech-Anbau Tür und Tor geöffnet. „Die schleichende Verunreinigung durch Gentech-Organismen ist dann nicht mehr zu stoppen“, befürchtet Marianne Künzle von Greenpeace. Mit einem ebenfalls vergangene Woche lancierten „Appell an die ETH“ fordert Greenpeace gemeinsam mit anderen Schweizer Öko-Organisationen die ETH auf, auf den Versuch zu verzichten.

Greenpeace-Aktivisten demonstrierten am Freitag mit betroffenen Bauern vor der ETH-Forschungsanstalt in Lindau gegen die geplante Freisetzung von Gentechweizen. (Foto: Greenpeace / Lauth) gross

ETH-Vizepräsident Ulrich Suter hat Verständnis für solche Bedenken. Man müsse in dieser Debatte aber Anwendung und Forschung klar auseinanderhalten. „Wenn die Bevölkerung der Anwendung der Gentechnologie in der Nahrungsmittelproduktion skeptisch gegenübersteht, ist dies Ausdruck davon, dass manches in diesem Bereich noch ungeklärt ist“, erklärt Suter. „Aufgabe der Forschung ist es nun gerade herauszufinden, was berechtigt ist an diesen Sorgen und was nicht.“ Christof Sautters Experiment wolle nichts anderes, als dazu beizutragen, diese Wissensbasis aufzubauen. „Ich kann nur wiederholen, dass es bei diesem Experiment keineswegs um eine Freisetzung für Konsum-Zwecke geht, und auch nicht um eine Vorbereitung darauf“, betont der ETH-Vizepräsident für Forschung.

Warten auf Tauwetter

Ihrer Forschungsaufgabe, so Suter weiter, wolle die ETH in sehr genauer Einhaltung der gesetzlichen Leitplanken nachkommen. „Nötig sind stabile Regeln und Auflagen, welche die Sicherheit garantieren. So kann die ETH auch die ihr dabei zukommende Verantwortung übernehmen.“ Mit dem möglicherweise anhaltenden Widerstand der Opponenten hat Christof Sautter kein Problem, sie hätten jedes Recht, ihre Meinung zu äussern; „vorausgesetzt, sie beeinträchtigen unsere Arbeit nicht“. Der Forscher wartet mit seinem Team nun, „bis das Wetter besser wird“ – das heisst: der Boden des Lindauer Versuchsgeländes muss nun erst auftauen. Dann müssen die Bodenanker für die Schutzzelte fixiert werden, und anschliessend kann die Aussaat des Weizens stattfinden.




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