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Rubrik: News |
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ETH-Gesetz mit flexibler Emeritiertenregelung Forschersterne sollen länger leuchten |
(cm) In begründeten Ausnahmefällen kann mit einem Professor eine Anstellung über die Altersgrenze hinaus vereinbart werden. Diese Kompetenz möchte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) dem ETH-Rat geben und somit bei der Teilrevision des ETH-Gesetzes von 1991 berücksichtigen. Auslöser für diese Ergänzung ist gemäss der Mitteilung der Parlamentsdienste die Tatsache, dass der Schweizer Nobelpreisträger 2002, ETH-Professor Kurt Wüthrich (1), seine Forschungstätigkeit nach der Emeritierung in die USA verlegen wird. Diesen forschungspolitischen Akzent setzte die Kommission in ihrer Sitzung vom 7./8. November, an der am ersten Tag auch Bundesrätin Ruth Dreifuss zugegen war.
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Bei den Beratungen der Nationalräte kristallisierte sich auch die Auffassung heraus, dass der ETH-Rat rein strategische und nicht operative Führungs- und Controllingaufgaben einnehmen soll. Zudem soll er das Antragsrecht für die Wahl der Schulpräsidenten erhalten, die durch den Bundesrat erfolgt; die übrigen Mitglieder der Schulleitungen sollen wie bisher vom ETH-Rat ernannt werden. Neu will die WBK des Nationalrates zudem im Zweckartikel eine Ausbildungsverpflichtung des ETH-Bereichs für Lehrlinge verankern. Mit 19 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen hat die Kommission den Gesetzesentwurf verabschiedet. - Die Debatte im Nationalrats-Plenum ist für die Wintersession vorgesehen. |
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Literaturhinweise:
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